Bundesteilhabegesetz
Referat zum Bundesteilhabegesetz von Martin Seidler am 12.9.2018
Informationen zum Bundesteilhabegesetz
Im Jahre 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen und Lebensbedingungen für sie zu schaffen, die gleichwertig zu denen von Menschen ohne Behinderung sind. Besonders wichtig dabei ist Artikel 19 der UN-BRK, der festschreibt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, frei darüber zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Sie sollen unter anderem die nötigen Assistenzleistungen für ein Leben in der Gesellschaft bzw. zur Verhinderung von Isolation erhalten.
Zur Umsetzung der UN-BRK haben Menschen mit Behinderung und Behinderten- bzw. Sozialverbände große Erwartungen in das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gesetzt, das die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag von 2013 angekündigt hatten.
Nach einem anderthalbjährigen Beteiligungsprozess wurde am 26.04.2016 der Referentenentwurf veröffentlicht. Der Referentenentwurf und der darauf folgende Regierungsentwurf für das Gesetz haben die Behindertenverbände sehr enttäuscht. Das ganze Jahr 2016 war von Protesten geprägt.
Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2016 konnten noch entscheidende Veränderungen im Gesetzestext durchgesetzt werden, mit denen drohende Verschlechterungen verhindert wurden. Es gibt sogar einige Verbesserungen, z. B. die Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenze für Berufstätige, die Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege bekommen.
Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft.
- Ein kleiner Teil, z. B. die Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenze ist bereits seit 01.01.2017 in Kraft getreten.
- Der 1. Teil des neuen SGB IX (Regelungen für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen) und der 3. Teil des neuen SGB IX (Schwerbehinterdenrecht) sind seit dem 01.01.2018 in Kraft getreten.
- Der 2. und grundsätzlich neue Teil des neuen SGB IX (Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen [Eingliederungshilferecht]) wird am 01.01.2020 in Kraft treten.
- Einige andere Regelungen werden noch später in Kraft treten.
Nähere Informationen:
- Gesetzestext im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2016
- Handreichung des Paritätischen zum Bundesteilhabegesetz
- Informationen von der Lebenshilfe e.V. zum Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes
- Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zum Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes
- Homepage des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)