Rechte der Assistenznehmer*innen

Entscheidendes Kriterium der persönlichen Assistenz ist das Recht des auf Assistenz angewiesenen Menschen, seine Assistent*innen selbst auszuwählen, selbst anzuleiten und deren Einsatz zu organisieren – somit das Recht, die Arbeitsinhalte und -umstände zu bestimmen, d.h.

  • welche*r Assistent*n bei ihnen arbeitet,
  • was im Rahmen der Assistenz getan wird,
  • wann eine bestimmte Arbeit verrichtet wird,
  • wo gearbeitet wird, und
  • wie eine bestimmte Tätigkeit ausgeführt wird.

Dementsprechend haben Menschen mit Behinderung das Recht, die Personal-, Anleitungs- und Organisationskompetenz (Zeit- und Ortskompetenz) sowie im Rahmen des trägerübergreifenden persönlichen Budgets die Finanzkompetenz wahrzunehmen.

Auch diejenigen, die ihre Rechte aufgrund ihrer Behinderung nicht (mehr) im vollen Umfang wahrnehmen können, haben Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben mit persönlicher Assistenz. Die Aufgabe unserer Sozialarbeiter*innen ist es, sie hierbei bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.