![](https://www.adberlin.com/neu/wp-content/uploads/2011/05/IMG_0996.jpg)
![](http://www.adberlin.com/neu/wp-content/themes/ad/images/h1top.gif)
Elternassistenz
![](http://www.adberlin.com/neu/wp-content/themes/ad/images/h1bottom.gif)
Elternassistenz
Bei Elternassistenz geht es nicht bzw. nicht in erster Linie darum, dass die behinderte Person Hilfe für sich selbst benötigt, sondern darum, dass sie – meist die behinderte Mutter – Unterstützung bei Versorgung bzw. Betreuung ihres Kindes benötigt, z. B. beim Wickeln, beim Füttern, oder – wenn das Kind älter ist – beim Hinterher-Rennen oder beim Verhindern von Unfällen.
Es geht hierbei ausschließlich um den Ausgleich mangelnder oder unzureichender körperlicher bzw. motorischer Fähigkeiten der Mutter/des Vaters.
Die Erziehungsauftrag bleibt – im Unterschied zur begleiteten Elternschaft – im vollen Umfang bei der behinderten Person.
Die Finanzierung von Elternassistenz ist rechtlich nicht abschließend geklärt.
Mehr Informationen: Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e. V.