Assistenz im Krankenhaus ist für viele überlebensnotwendig!

Menschen mit einer Behinderung, die im alltäglichen Leben auf persönliche Assistenz angewiesen sind, benötigen diese Unterstützung auch dann, wenn sie im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik zur Kur sind. Das in der Klinik vorhandene Personal kann diese Hilfe nicht übernehmen: Zum einen ist nicht genügend Personal vorhanden, um den besonderen Bedürfnissen einer behinderten Person gerecht werden zu können. Zum anderen haben die Mitarbeiter*nnen im Krankenhaus nicht das Wissen darüber, welche Hilfe der*die einzelne behinderte Patient*in in welcher Art und Weise benötigt. Im Falle einer Kommunikationsbehinderung kommen Verständigungsprobleme hinzu.

Meist ist das Klinikpersonal sehr froh, wenn eine behinderte Person von einer Assistenzkraft begleitet wird. Das Krankenhaus will dies aber oft nicht gegenüber dem zuständigen Kostenträger bescheinigen, da ein sog. Vollversorgungsanspruch besteht. Das heißt, dass ein Krankenhaus verpflichtet ist, alle notwendigen Leistungen für eine*n Patient*in zu erbringen.

 

ausführlicher Problemaufriss, Stand: April 2018