Assistenz im Krankenhaus

Assistenz im Krankenhaus

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ist oft überlebenswichtig für Menschen mit einer Behinderung, die im alltäglichen Leben auf persönliche Assistenz angewiesen sind. [mehr]

Das Problem war aber, dass bei Kund*innen von Assistenzdiensten niemand bereit war, die Kosten für diese dringend notwendige Leistung zu übernehmen.

Mit dem Inkrafttreten der  dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am 01.01.2020 hat sich dieses Problem in Luft aufgelöst: Nun werden die Leistungen der Persönlichen Assistenz (in Berlin) nicht mehr nur der Hilfe zur Pflege, sondern auch der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zugeordnet. Durch diese neue Zuordnung besteht in bestimmten Fällen auch erstmals die Möglichkeit, Assistenzleistungen an einem „anderen Ort“, z.B. während eines Krankenhausaufenthaltes, in Anspruch zu nehmen.

 Das bedeutet, dass die individuell erforderliche Assistenz im Krankenhaus seit 1.1.2020 in voller Höhe (re-)finanziert wird.

 

ambulante dienste e. V. hatte mehrere Initiativen unternommen, auf die davor bestehende Ungerechtigkeit zwischen Kund*innen von Assistenzdiensten und behinderten Arbeitgeber*innen aufmerksam zu machen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus im August 2009 die individuell erforderliche Assistenz im Krankenhaus in voller Höhe (re-)finanziert bekommen haben:

Das Ziel dieser Aktivitäten war es jeweils, eine Änderung der Gesetzeslage zu erreichen.

Das Problem ist alt: Zu diesem Thema fand bereits am 4. Dezember 2007 eine Fachtagung statt, deren Inhalte leider nach wie vor aktuell sind. [Dokumentation der Veranstaltung].

 

Weitere Informationen: ForseA-Kampagne “Ich muss ins Krankenhaus … und nun”