Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz/Arbeitsplatzassistenz

Im Rahmen der Assistenzleistungen im privaten Bereich erbringen wir für Menschen mit Behinderungen auch Arbeitsassistenz. Diese beinhaltet alle erforderlichen Unterstützungsleistungen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit bzw. präziser:

„die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, zeitlich wie tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen (Assistenznehmern) bei der Arbeitsausführung in Form einer von ihnen beauftragten Assistenzkraft im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“,

so die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) in ihren gültigen Empfehlungen zur Arbeitsassistenz.

 

Arbeitsassistenz ist die einzige Form der persönlichen Assistenz, auf die ein Rechtsanspruch besteht (vgl. § 49 Abs. 8 SGB IX sowie § 185 Abs. 5 SGB IX) und die einkommensunabhängig gewährt wird.

Wie bei der Studienassistenz ist es auch bei der Arbeitsassistenz von Vorteil, wenn die Assistenzkraft nicht ganz “fachfremd” ist.

Mehr Informationen: Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte Beschäftigung e. V.