Bundesteilhabegesetz

Referat zum Bundesteilhabegesetz von Martin Seidler am 12.9.2018

Informationen zum Bundesteilhabegesetz

Im Jahre 2009 ist in Deutschland die UN-Be­hindertenrechtskonven­tion (UN-BRK) in Kraft getreten. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, Benachteiligungen von Menschen mit Behinde­rung abzubauen und Le­bensbedingungen für sie zu schaffen, die gleich­wertig zu denen von Men­schen ohne Behin­derung sind. Besonders wichtig dabei ist Artikel 19 der UN-BRK, der festschreibt, dass Men­schen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, frei darüber zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in be­son­deren Wohnformen zu leben. Sie sollen unter an­derem die nötigen Assis­tenzleistungen für ein Le­ben in der Gesellschaft bzw. zur Verhinderung von Isolation erhalten.

Zur Umsetzung der UN-BRK haben Menschen mit Behinderung und Behinderten- bzw. So­zial­verbände große Er­war­tun­gen in das Bun­des­teil­ha­be­gesetz (BTHG) gesetzt, das die Regierungspar­tei­en im Koa­litionsvertrag von 2013 an­ge­kündigt hatten.
Nach ei­nem anderthalbjährigen Beteiligungsprozess wur­de am 26.04.2016 der Referenten­entwurf ver­öf­fent­licht. Der Referentenentwurf und der darauf folgende Regierungsentwurf für das Gesetz haben die Behindertenverbände sehr enttäuscht. Das ganze Jahr 2016 war von Protesten geprägt.

Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2016 konnten noch entscheidende Veränderungen im Gesetzestext durchgesetzt werden, mit denen drohende Verschlechterungen verhindert wurden. Es gibt sogar einige Verbesserungen, z. B. die Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenze für Berufstätige, die Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege bekommen.

Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft.

  • Ein kleiner Teil, z. B. die Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenze ist bereits seit 01.01.2017 in Kraft getreten.
  • Der 1. Teil des neuen SGB IX (Regelungen für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen) und der 3. Teil des neuen SGB IX (Schwerbehinterdenrecht) sind seit dem 01.01.2018 in Kraft getreten.
  • Der 2. und grundsätzlich neue Teil des neuen SGB IX (Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen [Eingliederungshilferecht]) wird am 01.01.2020 in Kraft treten.
  • Einige andere Regelungen werden noch später in Kraft treten.

 

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