{"id":583,"date":"2013-07-31T16:29:28","date_gmt":"2013-07-31T16:29:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.adberlin.com\/neu\/?page_id=583"},"modified":"2013-11-19T11:32:09","modified_gmt":"2013-11-19T11:32:09","slug":"petition-zum-thema-assistenz-im-krankenhaus","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.adberlin.com\/neu\/unser-angebot\/personliche-assistenz\/personliche-assistenz-in-besonderen-lebenssituationen\/assistenz-im-krankenhaus\/petition-zum-thema-assistenz-im-krankenhaus","title":{"rendered":"Petition zum Thema &#8222;Assistenz im Krankenhaus&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong><\/strong>Im Mai 2012 hat unser Referent f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit Martin Seidler eine Petition eingereicht, die darauf abzielt, dass pers\u00f6nliche Assistenz von vertrauten Kr\u00e4ften auch w\u00e4hrend eines Klinikaufenthalts (weiter)finanziert wird. Die Petition mit dem Wortlaut<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Menschen mit Behinderungen, die auf umfangreiche Hilfe angewiesen sind, ben\u00f6tigen diese Unterst\u00fctzung auch dann, wenn sie in einer Klinik sind. <\/strong><br \/>\n<strong>Deshalb m\u00f6ge der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung beschlie\u00dfen, welche die Weiterfinanzierung der pers\u00f6nlichen Assistenz im Falle eines Klinikaufenthalts f\u00fcr ALLE Menschen mit Behinderungen gew\u00e4hrleistet. Die daf\u00fcr erforderlichen Mittel sollten von dem Kostentr\u00e4ger bereitgestellt werden, der die pers\u00f6nliche Assistenz auch sonst finanziert. <\/strong>[vgl. <a href=\"https:\/\/epetitionen.bundestag.de\/petitionen\/_2012\/_05\/_16\/Petition_24616.nc.html\">https:\/\/epetitionen.bundestag.de\/petitionen\/_2012\/_05\/_16\/Petition_24616.nc.html<\/a>]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Petition zielt(e) darauf ab, die sachlich durch nichts zu begr\u00fcndende Zweiteilung aufzuheben, dass f\u00fcr behinderte Menschen, die ihre Assistenzpersonen im so genannten Arbeitgebermodell selbst bei sich angestellt haben, die Assistenz im Falle eines Krankenhausaufenthaltes weiterfinanziert wird, f\u00fcr KundInnen von Assistenzdiensten und BewohnerInnen von Heimen (mit dem gleichen Unterst\u00fctzungsbedarf) jedoch nicht.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 2013 erreichte Herrn Seidler ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wird, dass der Deutsche Bundestag am 28. Februar 2013 \u00fcber die Petition beraten hat und beschlossen hat, das Petitionsverfahren abzuschlie\u00dfen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.<\/p>\n<p>Die diesem Schreiben beigef\u00fcgte Begr\u00fcndung entsetzt uns!<br \/>\n(vgl. <a href=\"https:\/\/epetitionen.bundestag.de\/petitionen\/_2012\/_05\/_16\/Petition_24616.abschlussbegruendungpdf.pdf\">https:\/\/epetitionen.bundestag.de\/petitionen\/_2012\/_05\/_16\/Petition_24616.abschlussbegruendungpdf.pdf<\/a>)<\/p>\n<p>Es erfolgte keine sachliche Auseinandersetzung des Petitionsausschusses mit der Thematik, sondern ein Verweis auf Stellungnahmen von Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit und Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Aus Antworten des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit auf Fragen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Ilja Seifert in gleicher Angelegenheit ist bekannt, wie geschickt die entsprechenden MitarbeiterInnen, welche mit der Formulierung beauftragt sind, es verstehen, \u201eum den hei\u00dfen Brei\u201c herumzureden bzw. zu schreiben.<\/p>\n<p>So werden in der Begr\u00fcndung im Wesentlichen nur das Gesetz zur Sicherung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus in seiner derzeitigen Form und die Ausweitung auf station\u00e4re Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Jahre 2012 lobend benannt. Auf das eigentliche Anliegen der Petition wird \u00fcberhaupt nicht eingegangen, au\u00dfer dass erw\u00e4hnt wird, dass ein entsprechender Antrag im Deutschen Bundestag abgelehnt wurde.<\/p>\n<p>Auf Anraten von Sachkundigen legte Herr Seidler am 12.4.2013 Widerspruch gegen den Beschluss ein, das Petitionsverfahren abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>In der Begr\u00fcndung f\u00fchrte er aus, dass er aus der mitgeschickten Begr\u00fcndung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses an den Deutschen Bundestag nicht entnehmen kann, dass der Petitionsausschuss sich nicht inhaltlich mit dem Gegenstand meiner Petition auseinandergesetzt hat. Er stellte fest, dass der Petitionsausschuss lediglich Stellungnahmen des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit (BMG) eingeholt hat, die zu dem Ergebnis f\u00fchren, dass dem Anliegen der Petition nicht entsprochen wird und zur Begr\u00fcndung einen abgelehnten Gesetzesentwurf benannt.<\/p>\n<p>Herr Seidler brandmarkte diese Vorgehensweise als rekursiv und erl\u00e4uterte, dass er die Petition ja gerade deshalb eingebracht habe, <strong>weil<\/strong> das BMG in dieser Weise argumentiert und der Deutsche Bundestag \u2013 seiner Auffassung nach entgegen jeder Logik \u2013 entsprechende Gesetzesentw\u00fcrfe abgelehnt hatte.\u00a0Er griff die Aussage des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit auf, dass das \u201eGesetz zur Regelung der Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus\u201c aus dem Jahre 2009 \u201eim Wesentlichen vorsehe, dass pflegebed\u00fcrftige Menschen mit Behinderungen die von ihnen nach dem Arbeitgebermodell des SGB XII besch\u00e4ftigten besonderen Pflegekr\u00e4fte bei Krankenhausaufenthalten zur Akutbehandlung weiterbesch\u00e4ftigen k\u00f6nnen\u201c und schlussfolgerte, dass dann der 2009 beschlossene Text \u201eGesetz zur Weiterfinanzierung von Assistenzpersonen im Falle des Krankenhausaufenthalts ihres Arbeitgebers\u201c hei\u00dfen m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend griff der Petent die Begr\u00fcndung an, dass sich die Beschr\u00e4nkung des anspruchsberechtigten Personenkreises dadurch erg\u00e4be, dass \u201enach dem insbesondere f\u00fcr den von dem Gesetz betroffenen Personenkreis ein besonderer Pflegebedarf besteht, der \u00fcber die pflegerischen Leistungen im Rahmen der station\u00e4ren Krankenhausbehandlung gem\u00e4\u00df \u00a7 39 SGB V hinausgeht\u201c, und betonte, dass dies ja genau der Punkt ist, welcher mit seiner\u00a0Petition angegriffen wird: Eine derartige Beschr\u00e4nkung ist sachlich nicht begr\u00fcndbar und rein willk\u00fcrlich.<\/p>\n<p>Am 14.5.2013 erhielt Herr Seidler eine lapidare Antwort, in der es hei\u00dft, sein Schreiben vom 12.4.2013 enthalte keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte. Des Weiteren wird er belehrt, dass ein Petent, dessen Petition ordnungsgem\u00e4\u00df beschieden ist, keinen Anspruch auf erneute sachliche Pr\u00fcfung und Beantwortung hat, wenn er das gleiche Anliegen ein weiteres Mal derselben Stelle vortr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Selbstkritisch stellt Herr Seidler fest:<br \/>\n&#8222;Ich hatte mich der Illusion hingegeben, der Petitionsausschuss sei ein Gremium, das alle Eingaben selbst \u2013 und vor allem neutral \u2013 pr\u00fcft und bewertet. Ich hatte verdr\u00e4ngt, dass der Petitionsausschuss gem\u00e4\u00df der Mehrheitsverh\u00e4ltnisse im Deutschen\u00a0Bundestag besetzt ist und selbstverst\u00e4ndlich zur inhaltlichen Bewertung der einzelnen Petitionen auf\u00a0Gutachten, Stellungnahmen und Expertisen angewiesen ist.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Mai 2012 hat unser Referent f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit Martin Seidler eine Petition eingereicht, die darauf abzielt, dass pers\u00f6nliche Assistenz von vertrauten Kr\u00e4ften auch w\u00e4hrend eines Klinikaufenthalts (weiter)finanziert wird. 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