SELBSTBESTIMMTES LEBEN FÜR BEHINDERTE

Assistenznehmer und Assistent in einem Ruderboot auf einem See in BerlinMenschen, die auf Grund einer Behinderung von umfangreicher Pflege und anderen Hilfen abhängig sind, können oft nur ungenügend über ihre Belange verfügen. Vielmehr bestimmen der Dienstplan der Sozialstation oder die Heimordnung oder auch dringend benötigte Erholungsphasen der pflegenden Angehörigen den Alltag. Schwerbehinderte können meist nicht darüber entscheiden, wann sie aufstehen und zu Bett gehen, ob sie sich die Nachtvorstellung eines Kinos am Potsdamer Platz ansehen, was es zu Mittag gibt oder ob sie zu ihrer Geburtstagsparty 20 oder 80 Gäste einladen.

Viele denken, eine derartige Einschränkung der eigenen Privatsphäre und Alltäglichkeit gehöre zu einer Körperbehinderung dazu. Doch das muss nicht so sein. Mit persönlicher Assistenz können auch Personen, die auf umfangreiche Hilfen angewiesen sind, über sich selbst bestimmen und am öffentlichen Leben teilnehmen.

VON ANFANG AN GEGEN AUSGRENZUNG

Zentrales Anliegen unseres Vereins "ambulante dienste e.V." ist es, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes und selbstverantwortetes Leben zu ermöglichen.

Der 1981 von Behinderten initiierte gemeinnützige Verein beschäftigt inzwischen fast 500 Personen. Deren Aufgabe ist es, den ca. 80 KundInnen - sie werden bei uns AssistenznehmerInnen genannt - die Assistenz zu erbringen, die sie benötigen, um ihre Belange nach ihren eigenen Maßgaben umzusetzen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Der e.V. ist damit einer der größten Dienstleister in diesem Bereich in der Bundesrepublik. Zudem engagiert sich unser Verein über Themen der Selbstbestimmung und Assistenz hinaus allgemein behindertenpolitisch.

Der Verein hat zur Zeit ungefähr 160 Mitglieder. Es amtiert ein dreiköpfiger Vorstand. Die zweimal jährlich zusammentretende Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Vereins. Die Mitglieder sind die entscheidenden Träger der behindertenpolitischen Grundsätze.

Behinderte Menschen genießen besondere Einflussrechte und arbeiten in Verein und Organisation an maßgeblicher Stelle mit. Zwei Vorstandsmitglieder sind selbst Assistenznehmer. Die AssistenznehmerInnenvertretung hat innerhalb des Vereins und innerhalb des Betriebes weitgehende Informations-, Mitsprache- und Vetorechte.

 

Mehr über den Verein

Letzte Aktualisierung: 16.11.2004

 

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