QZ-news zum Jahresbeginn 2010:

Die MDK-Prüfung und deren Folgen - „ein turbulentes Jahr und kein Ende in Sicht…“

 

Unser Betrieb musste in letztem Jahr im Galopp diverse Hürden nehmen. Ausgehend von der Prüfung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Pflege- und Krankenkassen) im Januar dieses Jahres, die im Auftrag der Pflegekassen erfolgt, wurden diverse Mängel festgestellt und u.a. die unzureichende Dokumentation der Assistenzabläufe und die mangelhafte Dokumentation der geleisteten Assistenz moniert. In Folge dessen erachtete der Verband der Pflegekassenverbände die Assistenzleistung in diesen Fällen als „nicht nachweislich erbracht“ an und drohte mit Rückforderungen. Dies wird auf der Rechtsebene geklärt. Die Leitung von ad erstellte umgehend einen umfassenden Maßnahmenplan, welcher in alle Bereiche des Betriebes hineinreicht und in die täglichen Abläufe vor Ort in den Einsätzen. Der Qualitätszirkel war bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen durchgängig involviert. Im Folgenden seien die wichtigsten Schwerpunkte benannt:

  • Abschließende Erstellung und Freigabe des neuen Assistenzkonzepts
  • Erarbeitung und Erstellung einer neuen Struktur für die Assistenzplanung
  • Überarbeitung und neue Strukturierung der Assistenzdokumentation sowie Schulung der AssistentInnen zur Assistenzdokumentation
  • Schulung zur Assistenzplanung (Pflegefachkräfte, Einsatzbegleitung sowie die MitarbeiterInnen des Qualitätszirkels)
  • Benennung und Schulung der neuen Dokumentationsbeauftragten (AssistentInnen und AssistenznehmerInnen)
  • Absicherung der pflegefachlichen Begleitung, Anleitung der AssistentInnen und Beratung der Assistenznehmer/in durch die Pflegefachkräfte

 

Viele Grundlagen wie das neue Assistenzkonzept wurden erstellt und die Umsetzung in die Praxis hat begonnen.
Im Dezember 2009 wurde ambulante dienste e.V. vom Verband der Pflegekassenverbände auf dem Hintergrund der festgestellten gravierenden Mängel ein Verweis erteilt und ambulante dienste wird sicherlich zeitnah im Jahr 2010 erneut durch den MDK geprüft. Des Weiteren werden möglichen Rückforderungen aufgrund der nicht geleisteten Durchführungsbestätigungen durch den Verband der Pflegekassenverbände aufrechterhalten.

Die reguläre QZ-Arbeit im Hinblick auf die geplanten Revisionen sowie die Audits in 2009 wurden durch die MDK-Prüfung um einige Wochen verzögert. Im Jahr 2009 wurden zu folgenden Verfahren Revisionen und internen Audits durchgeführt:

Revision

Interne Audits

Fortbildung

Sterbeprozess und Tod eines Assistenznehmers

Einarbeitung

Finanzierungsklärung bei neuen Einsätzen

Bereitschaftsdienst

Basisqualifizierung


Auditprozesse und ihr betrieblicher Nutzen

Der Begriff “Audit “ist aus dem Lateinischen “Audire” abgeleitet und bedeutet “hören, zuhören”.
ambulante dienste e.V. führt innerhalb der Organisation eigene prozessbezogene Befragungen durch, d.h. interne Audits. Es soll hierdurch festgestellt werden, ob die festgelegten Regelungen, wie Verfahren, Prozesse und Arbeitsabläufe in der Praxis umgesetzt und angewandt werden. Diese werden auf ihre Wirksamkeit geprüft, um sie kontinuierlich weiter zu entwickeln und zu verbessern. Am Audit nehmen die Personen teil, die am Arbeitsprozess beteiligt sind. Die AuditorInnen und Co-AuditorInnen müssen neutral sein und dürfen ein Audit nicht in der eigenen Einsatzstelle / Beratungsbüro durchführen. AuditorInnen sind alle Qualitätszirkel-Mitglieder und AssistentInnen die eine betriebsinterne Schulung hierzu erhalten haben. Für jedes Audit wird im Vorfeld durch die AuditorInnen ein gemeinsamer, detaillierter Fragenkatalog erarbeitet, die sogenannte “Check-Liste”, die als Arbeitsgrundlage dient. Abschließend wird ein Auditbericht erstellt, um den Verlauf des Audits nachvollziehbar zu machen und die Ergebnisse zu sichern. Diesen Auditbericht erhält zunächst die Qualitätsmanagementbeauftragte zur Einsicht, den sie dann an die Geschäftsführung weiter leitet.

Die internen Audits erbringen durch die direkte Befragung der beteiligten Mitarbeiterinnen und häufig auch von AssistenznehmerInnen wertvolle Erkenntnisse und Informationen, um qualitative Verbesserungen für den Betrieb in die Wege zu leiten. So können hiermit notwendige Veränderungen festgestellt und neue Ansätze entwickelt werden. Die Arbeitsabläufe werden den Anforderungen in der Praxis angepasst und die vorgesehenen Änderungen werden durch das Leitungsgremium in einem Maßnahmeplan aufgenommen.

 

Verdeutlichung der Bedeutung von Audits für die Praxis

Im Folgenden wird das im Mai 2009 durchgeführte Überprüfungsaudit
zum Verfahren „Sterbeprozess und Tod eines Assistenznehmers“ ausgeführt:

Im Rahmen dieses Audits wurden AssistentInnen einbezogen, die in einem Einsatz tätig waren, in dem sie ihren AssistenznehmerIn im Sterbeprozess begleitet haben. Sie konnten deshalb sehr gut beurteilen, ob die im Verfahren vorgesehnen Regelungen und Unterstützungsmaßnahmen ausreichen bzw. in welchen Bereichen Probleme bestehen und was verbessert werden sollte.

Der erstellte Auditmaßnahmenplan durch das LG zeigt deutlich, welche Schwachstellen bei der Überprüfung des Verfahrens ersichtlich wurden. Hier sei an erster Stelle die lückenhafte Informationsweiterleitung genannt. Demzufolge wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit entwickelt:

  • Klarere Absprachen zwischen EB und PFK zum Infofluss und der Übernahme von Aufgaben in der Infoweiterleitung
  • Verbesserung des Infoflusses bei Krankenhausaufenthalt des ASN zwischen AS, PFK, EB, Hausarzt und Angehörigen
  • Information der AssistentInnen in Bezug auf Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen.

AS-Kenntnisse über Kommunikationsstrukturen optimieren. AS nutzen zu wenig die PFK und PFK-Rufbereitschaft und die zuständigen Ansprechpartner/EBs od. Schnittstellen. Daher soll das Verfahren nach Überarbeitung zur Einsichtnahme für alle AS auf die Homepage gestellt werden.

 


Letzte Aktualisierung: 27.01.2010

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