Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)

Am 14.8.2019 ist ein Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) vom 24.7.2019 bekannt geworden, in dem es heißt:

„Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen, die Leistungen nach § 43 des Elften Buch Sozialgesetzbuch erbringen, oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten, die strengen Qualitätsanforderungen unterliegen, erbracht. … In Ausnahmefällen kann die außerklinische Intensivpflege auch im Haushalt des Versicherten oder sonst an einem geeigneten Ort erbracht werden.

Leistungen der außerklinischen Intensivpflege dürfen künftig nur von Leistungserbringern erbracht werden, die besondere Anforderungen erfüllen. … Ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit besteht nur in Ausnahmefällen, wenn eine Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer Wohneinheit im Sinne des § 132i nicht zumutbar oder nicht möglich ist, beispielsweise weil keine geeignete Einrichtung zur Verfügung steht.“

Begründet wird diese Einschränkung zum einen damit, dass Qualitätsmängel in der ambulanten Versorgung von dauerhaft beatmeten Menschen bestehen,  zum anderen wird behauptet, dass ambulante Dienste (aus Kostengründen) nicht daran interessiert seien, dass beatmete Patient*innen so schnell wie möglich von einer künstlichen Beatmung „entwöhnt“ werden.

Es wird (mal wieder) nicht unterschieden zwischen Menschen, welche die Möglichkeit haben, wieder selbstständig zu atmen, und Menschen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft auf Beatmung angewiesen sind. Zudem wird auch bei diesem Gesetzesvorhaben die Möglichkeit eröffnet, dass die Entscheidungsträger bei den Krankenkassen paternalistisch darüber entscheiden, was für die jeweilige Person zumutbar ist und was nicht.

Fakt ist: Im stationären Bereich ist nie eine 1:1-Versorgung gegeben, die in Notfallsituationen absolut zwingend erforderlich ist!

Wir rufen Sie auf, gegen den Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) zu protestieren!

Bitte beteiligen Sie sich an der Petition, die unter folgendem Link aufgerufen werden kann:
https://www.change.org/p/lasst-pflegebed%C3%BCrftigen-ihr-zuhause-stoppt-das-intensivpflegest%C3%A4rkungsgesetz-jensspahn-bmg-bund?recruiter=27557422&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=psf_combo_share_initial&recruited_by_id=f334a100-d581-012f-1f2b-40401bfb750c&utm_content=mit-17258413-10%3Av3

Bis auf Weiteres findet jeden Freitag von 11.00 bis 14.00 Uhr eine Protestaktion vor dem Bundesgesundheitsministerium in der Friedrichstraße 108 (Berlin-Mitte, nähe U-Bahnhof Oranienburger Tor) statt.

 

Nähere Informationen:

  1. der Gesetzesentwurf:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/R/Referentenentwurf_RISG.pdf
  2. Artikel über den Gesetzesentwurf:
    http://www.haeusliche-pflege.net/Infopool/Nachrichten/Haeusliche-Intensivpflege-mit-Beatmung-soll-nur-noch-absolute-Ausnahme-sein?fbclid=IwAR1gQ7pZSozpPrvTWIIlRPdML3pq-XXdQBhV3-OHG9ycmnAjixJHDlJ_PHk
    https://abilitywatch.de/2019/08/14/gesetz-will-haeusliche-behandlungspflege-streichen-beatmungspatienten-muessen-ins-heim/
  3.  zur Protestaktion am Sonntag, den 18. August 2019:
    https://kobinet-nachrichten.org/2019/08/18/bewegter-tag-der-offenen-tuer/
    https://kobinet-nachrichten.org/2019/08/19/krauthausen-und-spahn-zwei-bilder-zwei-perspektiven/