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Das Leitbild von ambulante dienste e. V. Leitbild ambulante dienste e.V. Der Verein ambulante dienste e.V. ist entstanden als Teil der Krüppelbewegung (Selbstbestimmt-Leben-Bewegung) zu Anfang der 1980er Jahre. Diese Bewegung war geprägt von dem Bedürfnis, das Leben in die eigene Hand zu nehmen und gegen gesellschaftliche Zuschreibungen und Bevormundungen zu verteidigen. Daraus entwickelte sich unter anderem die persönliche Assistenz, wie sie von ambulante dienste e.V. vertreten und angeboten wird. Der Blick auf Behinderung ist nach wie vor geprägt von der Ansicht, dass Behinderung ein Defizit ist, das durch professionelle HelferInnen ausgeglichen werden muss. Dem gegenüber geht ambulante dienste e.V. davon aus, dass viele Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung alltäglicher Aktivitäten Unterstützung benötigen – ansonsten aber durchaus in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Sie brauchen keine bevormundende pflegerische und/oder pädagogische Betreuung, sondern schlichtweg persönliche AssistentInnen, die sie bei der Ausübung der Aktivitäten unterstützen, zu denen sie alleine nicht in der Lage sind. Diese Sichtweise hat weit reichende Konsequenzen: Durch sie eröffnen sich für Menschen mit Behinderungen neue Lebensperspektiven in selbstbestimmter Umgebung, in freier Zeiteinteilung und mit selbstgewählten AssistentInnen. Denn mit der Entscheidung, wer/wann/wie Zutritt zu privaten oder intimen Bereichen erhält, wird die Grundlage für die freie Entfaltung der Persönlichkeit geschaffen. Zeitautonomie und die eigenständige Ausgestaltung der Assistenz sind Eckpfeiler für den Ausbau der Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Eine im Alltag verankerte wachsende Selbstbestimmung geht einher mit der Entwicklung individueller Lebensziele und -perspektiven. Die durch ambulante dienste e.V. angebotene Beratung und Begleitung dient der Unterstützung bei der Entwicklung und dem Ausbau persönlicher Perspektiven. Ein unabdingbarer Aspekt hiervon ist die Beratung von Betroffenen für Betroffene (peer counseling), die von ambulante dienste e.V. ausgebaut werden muss. Ziel ist die Beseitigung von bestehenden entmündigenden und ausgrenzenden Hindernissen. Im Verlauf von 25 Jahren hat sich ambulante dienste e.V. im Rahmen dieser Grundsätze entwickelt und verändert. Aus dem Verein zur Förderung des selbstbestimmten Lebens von Menschen mit körperlichen Behinderungen ist ein Unternehmen mit ca. 600 Angestellten und ca. 100 AssistenznehmerInnen erwachsen. Für neue InteressentInnen bedeutet diese Entwicklung, dass sie nunmehr auf ein umfassendes Angebot zurückgreifen können. Dies bedeutet aber auch, dass sich ambulante dienste e.V. darum bemühen muss, seine Leistungen als gemeinnütziges Unternehmen wirtschaftlich zu erbringen und auch unter ökonomischen Gesichtspunkten erfolgreich zu sein. Dabei bleibt nicht aus, dass es zu Konflikten zwischen betrieblichen Belangen und der Selbstbestimmung der AssistenznehmerInnen kommt. Das Leitbild von ambulante dienste e.V. dient in solchen Konfliktfällen als Orientierung und Entscheidungshilfe.
Persönliche Assistenz Die zentrale Grundlage der Arbeit von ambulante dienste e.V. ist heute wie zu Beginn der 1980er Jahre die persönliche Assistenz. Dabei geht es darum, stellvertretend die Tätigkeiten zu übernehmen, die Menschen mit körperlichen Behinderungen ohne fremde Hilfe nicht ausführen können - unabhängig davon, um welche Art der Hilfe es sich handelt. Entscheidend bei der persönlichen Assistenz ist das Recht der AssistenznehmerInnen, ihre AssistentInnen selbst auszusuchen, diese persönlich anzuleiten, deren Einsatz zu organisieren und somit das Recht, die Arbeitsinhalte und die Arbeitsumstände (z.B. den Ort, an dem die Leistungen erbracht werden) selbst zu bestimmen. Darüber hinaus ist es in begründeten Fällen möglich, das sich der/die AssistenznehmerIn AssistentInnen auch außerhalb des MitarbeiterInnenpools sucht. Persönliche Assistenz ist kein Ausbildungsberuf. Die durch ambulante dienste e.V. vermittelten AssistentInnen kommen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. So arbeiten sowohl StudentInnen nebenberuflich als auch Menschen mit verschiedenen beruflichen Hintergründen hauptberuflich als AssistentInnen. Vorerfahrungen in gesundheits- oder sozialpädagogischen Berufen sind für die Arbeit als AssistentIn nicht erforderlich und bergen unter Umständen sogar die Gefahr einer Grenzüberschreitung in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht der AssistenznehmerInnen – nämlich dann, wenn das eigene Wissen und die eigenen Erfahrungswerte über die Wünsche und tatsächlichen Bedürfnisse der AssistenznehmerInnen gestellt werden; eine Gefahr, vor der keine AssistentIn gefeit ist. Daher gilt es von Seiten der AssistentInnen, immer wieder die eigene Rolle im Interaktionsprozess mit den AssistenznehmerInnen zu reflektieren, kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu modifizieren. ambulante dienste e.V. bietet allen angehenden AssistentInnen eine obligatorische Basisqualifikation, die einen Grundstock an assistenzrelevanten Fertigkeiten vermittelt, wie z.B. im Umgang mit dem Rollstuhl, beim Heben und Tragen oder auch die Auseinandersetzung mit Nähe und Distanz. Darüber hinaus besteht für die AssistentInnen die Möglichkeit der Teilnahme an innerbetrieblicher und teamspezifischer Fortbildung. Die Arbeit als AssistentIn erfordert eine Reihe von Schlüsselkompetenzen, die zwar Beachtung in der Basisqualifikation finden, aber nur begrenzt erlernbar sind. Wichtige persönliche Voraussetzungen für die Tätigkeit als AssistentIn sind:
Die Auswahl der AssistentInnen erfolgt bei ambulante dienste e.V. über ein ausführliches Bewerbungsgespräch und die erfolgreich absolvierte Basisqualifikation. Die AssistenznehmerInnen von ambulante dienste e.V. haben unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie sie ihr Leben gestalten möchten und werden darin von ambulante dienste e.V. unterstützt. Neben der Unterstützung durch die AssistentInnen können die AssistenznehmerInnen zudem ihre Einsatzbegleitung, die Pflegefachkraft oder die AssistenznehmerInnen-Vertretung in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Organisation des Einsatzes ganz oder teilweise an die Einsatzbegleitung zu delegieren. Auch bei Konflikten im Team kann die Einsatzbegleitung hinzugezogen werden. Darüber hinaus muss das peer counseling ausgebaut sowie die Möglichkeit der Fortbildung und Supervision geschaffen werden. Persönliche Assistenz bedeutet, dass sich jede AssistenznehmerIn ein Team aus AssistentInnen aufbaut, das in der Größe gemäß dem Assistenzbedarf variiert. Neben diesem Team gibt es in der Regel einen Kreis von eingearbeiteten und bereits eingesetzten AssistentInnen, die für Vertretungsfälle zur Verfügung stehen. Jede AssistenznehmerIn hat die Möglichkeit, neue AssistentInnen – auch ohne Angabe von Gründen – abzulehnen. Dieses Wahlrecht ist auch auf Seiten der AssistentInnen gewährleistet, d.h. auch diese können die Assistenz bei einer potenziellen AssistenznehmerIn ablehnen. Darüber hinaus kann das Assistenzverhältnis in Konfliktfällen jederzeit von beiden Seiten beendet werden. ambulante dienste e. V. bemüht sich um die Stärkung der Eigeninitiative und Selbstverantwortung der AssistenznehmerInnen, z.B. durch den Aufbau eines Forums zur Erleichterung der Teamsuche und –zusammenstellung. Persönliche Assistenz , wie sie von ambulante dienste e.V. erbracht wird, ist schwerpunktmäßig auf Menschen mit körperlichen Behinderungen ausgerichtet und bestrebt, für diese eine größtmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. In diesem Sinne bietet ambulante dienste e.V. auch Beratung für andere Formen der Assistenz oder unterstützt AssistenznehmerInnen, die das persönliche Budget beanspruchen und bleibt für diese als Ansprechpartner und ggf. als Assistenzdienst erhalten.
Selbstbestimmung Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben ist die gegenseitige Achtung und die Wahrung der Würde des Anderen. Jeder Mensch ist einzigartig und hat individuelle Wertvorstellungen, die nur ihm eigen sind und die – auch wenn sein Gegenüber diese nicht teilt – zu respektieren sind. Aus diesem Grund kann persönliche Assistenz nur individuell erbracht werden. Sie muss immer auf die Wertvorstellungen der AssistenznehmerInnen Bezug nehmen und darf auf keinen Fall versuchen, diesen andere Werte „überzustülpen“. Um einen gleichberechtigten Dialog zu fördern, kann jede „neue“ oder unsichere AssistenznehmerIn von ambulante dienste e.V. eine erfahrene AssistenznehmerIn zur Unterstützung hinzuziehen. Selbstbestimmung bedeutet, dass die AssistenznehmerInnen eigenverantwortliche Entscheidungen treffen und für die daraus entstehenden Konsequenzen die Verantwortung tragen. Pflegerische oder pädagogische Ziele dürfen nur im Einverständnis mit den AssistenznehmerInnen festgelegt und umgesetzt werden – die AssistenznehmerInnen sind die ExpertInnen in eigener Sache. Selbstbestimmung bedeutet auch, dass die individuellen Erfordernisse der AssistenznehmerInnen betrieblichen Abläufen übergeordnet sind. ambulante dienste e.V. ermöglicht allen AssistenznehmerInnen, bei allen sie betreffenden Angelegenheiten aktiv und verantwortlich mitzugestalten, mitzubestimmen und mitzuentscheiden. Und schließlich bedeutet Selbstbestimmung auch, alle gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die die Selbstbestimmungsrechte der AssistenznehmerInnen in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigen, aktiv abzubauen und zu beseitigen.
Beratung Der Beratungsservice von ambulante dienste e.V. bietet neuen InteressentInnen unverbindlich und ohne Abschluss eines Assistenzvertrages umfangreiche Informationen in folgenden Bereichen:
Unterstützung im Alltag Die AssistenznehmerInnen leiten im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten ihre AssistentInnen selbst an. Grenzen dieser Anleitungskompetenz stellen z.B. entwürdigendes Verhalten und/oder gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen dar. Die AssistentInnen hingegen müssen die AssistenznehmerInnen individuell in ihren Lebensentwürfen wahrnehmen können. Die Achtung vor der jeweiligen Persönlichkeit, ihre freie Entfaltung in einem selbstgewählten Umfeld sowie die Möglichkeiten zum Ausbau bestehender Potenziale sind die Grundlage für beiderseitige Achtung. Auch fortschreitende und fortgeschrittene Krankheiten sind in das Konzept der Selbstbestimmung integrierbar. Für die unter Umständen notwendige Verzahnung von Assistenz und Pflege stehen den AssistenznehmerInnen Pflegefachkräfte zur Beratung hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Verfügung. Deren Fachwissen steht für risikobewusstes und sicheres pflegerisches Handeln in Abstimmung mit der Lebenssituation und den Bedürfnissen der AssistenznehmerInnen. Dabei soll auf den weitgehenden Abbau organisatorischer Zwänge hingearbeitet werden. Bei zunehmenden krankheitsbedingten Kommunikationsproblemen kommt es oft zu Verlusten im sozialen Umfeld und geringeren Möglichkeiten für selbstbestimmtes Handeln und Eingreifen. Das von ambulante dienste e.V. häufig in langjähriger Zusammenarbeit erworbene Wissen um die Persönlichkeit, die Wünsche und Bedürfnisse der AssistenznehmerInnen können dann zu einem Halt gegen institutionell betriebene Entmündigung werden. Aufgabe von ambulante dienste e.V. kann dann auch der Erhalt und die Stabilisierung der erreichten sozialen Verankerung sein. Selbstverständlich ermöglicht ambulante dienste e.V. auch in der letzten Lebensphase Assistenz in der persönlich gewählten Umgebung. Gerade wenn die Möglichkeiten und Kräfte zur Gestaltung des Lebens und der Assistenz schwinden, ist die Vertrautheit des sozialen Umfeldes elementar wichtig, um die Würde auch Sterbender zu wahren. Eine zusätzliche Begleitung z.B. durch sterbebegleitende Hospize sowie spiritueller und/oder geistlicher Beistand können vermittelt oder in die Assistenz integriert werden. So genannte „Sterbehilfe“ wird allerdings von ambulante dienste e.V. in jeglicher Form abgelehnt.
Beteiligung an betrieblichen Entscheidungsprozessen Die AssistenznehmerInnen sind bei ambulante dienste e.V. in betriebliche Entscheidungsprozesse eingebunden und bestimmen die betrieblichen Abläufe inhaltlich und organisatorisch entscheidend mit. Die Suche nach geeigneten Formen für eine transparente Informationsweitergabe zur innerbetrieblichen Organisation kann nie abgeschlossen sein. Entscheidungsprozesse aus betrieblichen Gremien, die Auswirkungen auf die AssistenznehmerInnen haben, müssen nachvollziehbar sein und sollen nicht als autoritäre Beschlüsse begriffen werden. Der AssistenznehmerInnen-Vertretung kommt in der innerbetrieblichen Struktur eine wichtige Funktion zu. Sie hat die Aufgabe, die Interessen der AssistenznehmerInnen im Betrieb zu vertreten und verfügt dazu über besondere Informations- und Einspruchsrechte. Jede interessierte AssistenznehmerIn kann bei der Wahl der AssistenznehmerInnen-Vertretung kandidieren. ambulante dienste e.V. unterstützt die AssistenznehmerInnen-Vertretung in ihrer Arbeit durch die Bereitstellung der Ressourcen, die diese benötigt, um die Interessen der AssistenznehmerInnen wirkungsvoll vertreten zu können. Deshalb muss es eine enge Zusammenarbeit zwischen AssistenznehmerInnen-Vertretung und Vorstand geben. Die Mitgliedervollversammlung des Vereins ambulante dienste e.V. ist das höchste Gremium. Sie wird mindestens zweimal jährlich vom Vorstand einberufen. Sie wählt den Vorstand und kann über innerbetriebliche Belange entscheiden. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden. Bei Abstimmungen werden die Stimmen der AssistenznehmerInnen gesondert gezählt. Ein Beschluss ist nur dann wirksam, wenn er mindestens durch die Hälfte dieser Stimmen bestätigt wird. Die Geschäftsführung wird durch den Vorstand eingestellt; sie führt im Auftrag des Vorstandes die laufenden Geschäfte von ambulante dienste e.V. Betriebliche Veränderungen sollen vor der Entscheidungsfindung im Leitungsgremium zusammen mit der AssistenznehmerInnen-Vertretung, dem Betriebsrat, den Beratungsbüros, den Pflegeteams und der Verwaltung diskutiert werden. Diesbezügliche Entscheidungen sollen von Geschäftsführung und Vorstand gemeinsam und einvernehmlich mit der AssistenznehmerInnen-Vertretung getroffen werden. Kommt eine einvernehmliche Entscheidung nicht zustande, wird der Vorstand als Schiedsstelle angerufen und erarbeitet einen Kompromissvorschlag. Wird eine einvernehmliche Entscheidung auch dann nicht erzielt, entscheidet der Vorstand. Das Leitungsgremium berät die Geschäftsführung in allen wichtigen innerbetrieblichen Angelegenheiten und bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern. Es setzt sich aus der Pflegedienstleitung, der Verwaltungsleitung und den Büroleitungen der Beratungsbüros zusammen. In den Beratungsbüros arbeiten u.a. die Einsatzbegleitungen, die den AssistenznehmerInnen bei der Organisation ihres Lebens mit Assistenz sowie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche z.B. gegenüber dem Bezirksamt oder den Kostenträgern unterstützend zur Seite stehen. Für pflegerische Belange bietet ambulante dienste e.V. den AssistenznehmerInnen bei Bedarf die Unterstützung durch ein Team von Pflegefachkräften an. Darüber hinaus soll die Vernetzung der AssistenznehmerInnen gefördert werden. Ziel ist eine für alle Beteiligten durchschaubare Betriebsstruktur und die Beteiligung an notwendigen Veränderungsprozessen. Die Beteiligung von AssistenznehmerInnen an der Entscheidungsfindung muss deren Möglichkeiten entsprechen und jederzeit einen Einstieg in aktuelle Debatten ermöglichen. Um Einschränkungen der Selbstbestimmungsrechte der AssistenznehmerInnen zu erkennen und diesen frühzeitig entgegenzuwirken, werden alle neuen MitarbeiterInnen ausführlich in das Thema „Selbstbestimmung der AssistenznehmerInnen“ eingeführt; dieses Thema wird auch intensiv in der Basisqualifikation behandelt, an der alle neuen MitarbeiterInnen von ambulante dienste e.V. teilnehmen sollen. Zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses, eines guten Arbeitsklimas und zur Schaffung von transparenten Entscheidungsstrukturen – die immer wieder neu hergestellt werden müssen – soll es ein Forum geben, auf dem sich AssistenznehmerInnen, AssistentInnen und OrganisationsmitarbeiterInnen über die Ziele von ambulante dienste e.V. und den Inhalt der Arbeit austauschen können.
Perspektiven Das Leitbild von ambulante dienste e.V. soll sich nicht nur in der täglichen Dienstleistung widerspiegeln, sondern darüber hinaus verstärkt in den gesellschaftlich-politischen Diskussionszusammenhang eingebracht werden. ambulante dienste e.V. wendet sich konsequent gegen die Einschränkung von Selbstbestimmungsrechten und der damit verbundenen gesellschaftlichen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Das Anliegen von ambulante dienste e.V. ist es, sich offensiv und konfrontativ für eine Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen einzusetzen, die die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen aktuell oder potenziell einschränken. Selbstbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen immer wieder neu zu erkämpfen ist unverzichtbar. Mit dem Ausbau des peer counseling verbindet sich für ambulante dienste e.V. das selbstbewusste Einbringen individueller Erfahrungen von AssistenznehmerInnen nicht nur in die Assistenz, sondern auch in notwendige gesellschaftliche Konflikte. Das zunehmende staatliche Kontrollbedürfnis und der fortschreitende finanzielle Rückzug des Staates aus der sozialen Verantwortung bedürfen einer gebündelten Antwort von Seiten der Betroffenen. Statt vorschneller Anpassung an anstehende Gesetzesänderungen im betrieblichen Rahmen sollen die Kompetenzen aller AssistenznehmerInnen mit denen der MitarbeiterInnen zu gesellschaftlich relevanter Einflussnahme verschmolzen werden. Das Leitbild wurde erarbeitet von: Thomas Bethke, Ralph Bruning, Michael Miklikowski, Sabina Rösch, Bert Schicken, Britta Steffens, Margarete Stolle, Matthias Vernaldi und Susanne Walter unter Moderation von Norbert van Kampen (externer Moderator). Berlin, im März 2006
Handlungsempfehlungen Für die mittelfristige Umsetzung des Leitbildes empfehlen wir folgende strukturelle Maßnahmen:
Leitbild ambulante dienste e.V. Wir, der Verein ambulante Dienste e.V. (ad), erbringen persönliche Assistenz für behinderte Menschen. Sie ist eine wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung ohne die Vorgaben eines Heimes oder die Abhängigkeit von Angehörigen. ambulante dienste e.V. ist als Teil der Krüppelbewegung (Selbstbestimmt-Leben-Bewegung) zu Anfang der 1980er Jahre entstanden. Diese Bewegung war geprägt von dem Bedürfnis, das Leben in die eigene Hand zu nehmen und gegen gesellschaftliche Zuschreibungen und Bevormundungen zu verteidigen. Der Blick auf Behinderung ist von der Ansicht geprägt, dass sie ein Defizit ist, welches durch professionelle Helfer ausgeglichen werden muss. Wir gehen hingegen davon aus, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbst gestalten können, wenn die Arbeiten, die sie selbst nicht tun können, nach ihren Anweisungen ausgeführt werden. Diese Arbeiten sind insbesondere:
Assistenz erfolgt in der Privat- und Intimsphäre des behinderten Menschen (in Folge AssistenznehmerIn). In vielen Fällen wird sie die meiste Zeit des Tages benötigt. Ohne die gegenseitige Achtung der Würde, der individuellen Wertvorstellungen und der Lebensweise ist sie undenkbar. In ihrem Kern ist sie geprägt von persönlichen Bezügen, Haltungen und Beziehungen. Die Personalkompetenz des/der AssistenznehmerIn ist hierbei unabdingbar. Das bedeutet, dass er/sie sich aus dem MitarbeiterInnenpool von ad AssistentInnen auswählt, die in seinem/ihrem Team arbeiten. Darüber hinaus ist es in begründeten Fällen möglich, dass sich der/die AssistenznehmerIn AssistentInnen auch außerhalb des MitarbeiterInnenpools sucht. Er/sie kann auch AssistentInnen aus dem Team entlassen. Auch AssistentInnen haben das Recht, aus unterschiedlichen Gründen heraus den Einsatz bei bestimmten AssistenznehmerInnen abzulehnen; z.B. können sie fordern, ausschließlich nur bei Frauen bzw. Männern zu arbeiten; auch charakterliche Unvereinbarkeit ist ein Ablehnungsgrund. Zeit-/Ortskompetenz Der/die AssistenznehmerIn legt den Einsatzplan selbst fest, bzw. gibt vor, nach welchen Maßgaben ein solcher erstellt wird. Mitunter machen spontane Ereignisse im Alltag oder kurzfristige Vorhaben Verschiebungen der Dienstzeiten oder einen anderen Einsatzort erforderlich. Darüber hinaus ist Assistenz auch bei Wochenendausflügen, auf Reisen und bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten nötig. Wir leisten sie deshalb auch hier. Anleitungskompetenz Behinderte Menschen, deren physische Möglichkeiten stark eingeschränkt sind, können über ihren Körper und über ihr alltägliches Umfeld nur verfügen, wenn sie die Anleitungskompetenz haben. Sie geben vor, wie eine Arbeit getan werden muss. Besonders wichtig ist dies im Bezug auf körperliche Belange. Der/die AssistentIn muss wissen, wie der/die AssistenznehmerIn angefasst, gehoben und bewegt werden soll, um Schmerzen und Verletzungen zu vermeiden, aber auch, was ihm/ihr darüber hinaus angenehm ist, und was er/sie ablehnt. Der/die AssistenznehmerIn arbeitet den/die AssistentIn ein. Unterstützung kann hierbei von einem erfahrenen Teammitglied, wenn nötig auch von einer Pflegefachkraft, gegeben werden. Der/die AssistenznehmerIn verfügt über ihre alltäglichen Belange, indem er/sie bestimmt, welche Arbeiten zu tun sind. Üblicherweise werden die einzelnen Verrichtungen und auch die Arbeitsschritte konkret angewiesen. Finanzkompetenz Bei uns haben die AssistenznehmerInnen die Möglichkeit, über die Verwendung der Gelder, die für ihre Hilfen zur Verfügung gestellt werden, mitzubestimmen, indem sie auf den Haushalt einwirken. Das geschieht entweder über die Mitgliedervollversammlung, die letztendlich über den Etat zu befinden hat, oder über die AssistenznehmerInnenvertretung, die zusammen mit Vorstand und Betriebsleitung in der Etatkommission den Haushalt entwickelt.
Persönliche Assistenz ist eine wesentliche Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung behinderter Menschen. Selbstbestimmung bedeutet, dass die AssistenznehmerInnen eigenverantwortliche Entscheidungen treffen und die daraus entstehenden Konsequenzen tragen. Pflegerische oder pädagogische Ziele dürfen nur im Einverständnis mit den AssistenznehmerInnen festgelegt und umgesetzt werden. Die AssistenznehmerInnen sind die ExpertInnen in eigener Sache. Selbstbestimmung bedeutet auch, dass die individuellen Erfordernisse der AssistenznehmerInnen und der Schutz ihrer Privatsphäre betrieblichen Abläufen weitgehend übergeordnet sind. ambulante dienste e.V. ermöglicht allen AssistenznehmerInnen, bei allen sie betreffenden Angelegenheiten aktiv und verantwortlich mitzugestalten, mitzubestimmen und mitzuentscheiden. Die AssistenznehmerInnenvertretung hat deshalb eine wichtige Funktion in der innerbetrieblichen Struktur. Sie vertritt die Interessen der AssistenznehmerInnen und verfügt dazu über besondere Informations- und Einspruchsrechte. Immer wieder muss nach geeigneten Formen einer transparenten Informationsweitergabe gesucht werden. Entscheidungsprozesse, die Auswirkungen auf die Assistenznehmerinnen haben, müssen nachvollziehbar sein. Verein und Betrieb müssen politisch daran arbeiten, bestehende gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen, die die Selbstbestimmungsrechte der AssistenznehmerInnen beeinträchtigen, abzubauen. Persönliche Assistenz, wie sie von ambulante dienste e.V. erbracht wird, ist auf Menschen mit körperlichen Behinderungen ausgerichtet und bestrebt, für diese eine größtmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Auch fortschreitende und fortgeschrittene Krankheiten sind in das Konzept der Selbstbestimmung integrierbar. Für die hier oft notwendige Verzahnung von Assistenz und Pflege werden die AssistenznehmerInnen von Pflegefachkräften beraten. Bei zunehmenden krankheitsbedingten Kommunikationsproblemen kommt es oft zum Verlust sozialer Kontakte. Aufgabe von ambulante dienste e.V. ist dann auch die Stabilisierung der erreichten sozialen Verankerung. Selbstverständlich ermöglicht ambulante dienste e.V. auch in der letzten Lebensphase persönliche Assistenz. Eine zusätzliche Begleitung, z.B. durch Hospize, sowie spiritueller und geistlicher Beistand können in die Assistenz integriert werden. So genannte „Sterbehilfe“ wird allerdings von ambulante dienste e.V. abgelehnt. ambulante dienste e.V. berät behinderte Menschen und ihre Angehörigen, wie sie ihre Lebensumstände durch persönliche Assistenz verändern können, welchen individuellen Assistenz- und Pflegebedarf sie haben, wie sie ihre persönliche Assistenz finanzieren können und welche Rechte für die Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen. Wir bieten Unterstützungen und Begleitungen an, die sich auf die Ausgestaltung und Organisation persönlicher Assistenz beziehen, u. a.: Hilfestellung bei Anträgen, Tipps für barrierefreies Wohnen und Hilfsmittel, Begleitung beim Erreichen einer größtmöglichen Selbständigkeit (persönliches Budget). Eine zentrale Rolle in der Beratung muss das Peer-Counselling-Prinzip (Betroffene beraten Betroffene) einnehmen. ambulante dienste e.V. ist aus der alternativen Bewegung der 80er Jahre erwachsen. Der Führungsstil der Vorstands und der Leitungskräfte ist kooperativ und die Hierarchien sind flach. Die Entscheidungsstrukturen sind transparent, d.h. auch komplizierte Entscheidungswege sollten MitarbeiterInnen und KundInnen nachvollziehbar sein. Sowohl auf Organisationsebene als auch in den Einsätzen wird in Teams gearbeitet.
Letzte Aktualisierung: 13.09.2007
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