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Behindertenpolitik
Zum Thema "persönliches Budget"
(vgl. auch:
Seit 1.7.2004 können bundesweit so genannte "trägerübergreifende
persönliche Budgets" beantragt werden, seit 1.1.2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass die Leistungen, die nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern gewährt werden, als persönliches Budget, d. h. als Geldbetrag, ausgezahlt werden. Die im Prinzip positive
Idee ist es, die Leistungen, für die verschiedene Kostenträger
verantwortlich sind, "wie aus einer Hand" zu erhalten.
Eine Ausnahme bildet das SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Wegen der dortigen Unterteilung in Sach- und Geldleistung, die in der Höhe verschieden sind, weigern sich die Pflegekassen, die Sachleistung als persönliches Budget auszuzahlen.
In der praktischen Umsetzung des persönlichen Budgets lauern viele Gefahren, die hier nur stichwortartig benannt werden sollen:
- Leistungskürzungen durch die Notwendigkeit der öffentlichen Haushalte,
Gelder einzusparen
- Lohndumping durch Aushebelung der Vergütungsvereinbarungen:
Die behinderte Person wird sich den billigsten Anbieter von Assistenzleistungen
suchen bzw. wird durch die Höhe des ihr zur Verfügung stehenden
persönlichen Budgets dazu genötigt. Dadurch wiederum werden
die Anbieter gezwungen, ihre Preise zu senken.
- nicht finanzierte Budgetberatung bzw. Budgetassistenz, die der
behinderten Person hilft, den "Markt" zu sondieren bzw. sie bei
Buchführung, Berechnung von Sozialversicherungsabgaben, etc. unterstützt.
- ...
Vom 1.7.2004 bis zum 31.12.2007 wurden in ausgewählten
Städten bzw. Stadtbezirken und Landkreisen, unter anderem auch in Berlin, Modellprojekte durchgeführt,
um diese neue Leistungsform zu testen.
ambulante dienste e. V. beschäftigt sich als Leistungserbringer für persönliche Assistenz bereits seit 2005 intensiv mit der neuen Leistungsform und hat ein Leistungsangebot für BudgetnehmerInnen entwickelt. Desweiteren hat ambulante dienste e. V. einen Vertrag für BudgetnehmerInnen entwickelt, die Leistungen bei uns "einkaufen" möchten. Dieser Vertrag ist gegen eine Schutzgebühr bei der Geschäftsführung erhältlich.
Neben unzähligen Beiträgen zum und über das persönliche Budget finden Sie hier zwei Referate von Martin Seidler, dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit von ambulante dienste e. V.:
- Kurzreferat, gehalten auf der Info-Veranstaltung der AG persönliche Assistenz des Landesbehindertenbeirats
Berlin zum persönlichen Budget am 23.5.2005,
- Beitrag,
gehalten auf der Tagung „Das Persönliche Budget: Das Modellprojekt ist beendet! Was nun? Erfahrungen und Ausblicke“ der Arbeitsgemeinschaft für ein selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen am 21.9.2007.
Nähere Informationen finden sich in den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (pdf-Dokument, 85 Seiten, enthält auch die gesetzlichen Grundlagen und die Budgetverordnung [Stand: 01.11.2006]).
Nicht zu verwechseln mit den oben erwähnten Projekten läuft
bis Ende 2008 in sieben Städten und Kreisen
ein Modellversuch "Pflegebudget". Das Innovative hierbei
ist, dass die Pflegesachleistung als Geldbetrag ausgezahlt wird und zum
einen auch für die Finanzierung anderer als der im Gesetz vorgesehenen
Leistungen verwendet werden darf, zum zweiten können auch Pflegedienste
gewählt werden, die keinen sog."Versorgungsvertrag" mit
den Pflegekassen abgeschlossen haben. Ein/e sog. Casemanager/in unterstützt
die Pflegeperson bei der zweckgemäßen Verwendung des Budgets.
(Eine Weitergabe des Geldes an Verwandte, Freunde oder Bekannte ist jedoch
- anders als beim Pflegegeld - ausgeschlossen.).
Ziel dieses Modellversuchs ist eine Qualitätsverbesserung, indem sich
die Leistung stärker am individuellen Pflegebedarf des/der Einzelnen
orientiert.
Leider ist es nicht gelungen, dass dieser innovative Ansatz die Aufnahme ins Pflege-Weiterentwicklungsgesetz fand.
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Modellprojekte zum
trägerübergreifenden persönlichen Budget gab es:
- in Bayern in der Stadt München und der Region Mittelfranken
- in Berlin (ursprünglich nur im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg, im Laufe des Modellzeitraums wurde das Projekt auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt)
- in Hessen in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Groß-Gerau
- in Nordrhein-Westfalen in den Städten Düsseldorf und Bielefeld
- in Rheinland-Pfalz in der Stadt Trier und in den · Landkreisen Trier-Saarburg
und Bernkastel-Wittlich
- in Sachsen-Anhalt in der Stadt Magdeburg und den angrenzenden 2-3 Landkreisen
- in Schleswig-Holstein in den Landkreisen Segeberg und Schleswig-Flensburg
- in Thüringen in der Stadt Gera
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Modellprojekte zum
Pflegebudget werden in folgenden Städten bzw. Landkreisen durchgeführt:
- Annaberg
- Erfurt
- Kassel
- Marburg-Biedenkopf
- München
- Neuwied
- Unna
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Letzte Aktualisierung: 14.07.2008
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