Aktuelles

NEU: Bitte beachtet die Möglichkeit, in der AssistentInnenbörse nach Personen zu suchen bzw. selber eine Anzeige aufzugeben.


Assistenz im Krankenhaus

Den meisten Assistenznehmer/-innen ist es bekannt: Wenn einer von uns ins Krankenhaus muss, er/sie aber auch dort Assistenz benötigt, weil das Pflegepersonal im Krankenhaus überfordert ist, so stellt ad auch dort Assistent/-innen zur Verfügung. Dieser Einsatz von Assistent/-innen wird leider nicht von den sog. Kostenträgern bezahlt, da sich ja das Krankenhauspersonal "um uns kümmert". Kein leitender Krankenhausmitarbeiter wird zugeben, dass das dortige Personal nicht die Zeit hat, sich ausreichend um uns zu kümmern.

Assistenz im Krankenhaus kostet ad folglich Geld, was bekanntlich zur Zeit nicht im Überfluss vorhanden ist. Daher versucht ad, über Stiftungen und ähnliche Organisationen eine Kostenübernahme oder zumindest Zuschüsse zu erreichen. Diese Versuche waren auch schon erfolgreich. Die Anträge müsst nicht Ihr stellen; das machen die Einsatzbegleitungen.

Wichtig ist aber, dass jede(r) Assistenznehmer/-in, wenn er von einem Krankenhausaufenthalt erfährt, sich schnell an seine Einsatzbegleitung wendet, damit ein Antrag gestellt werden kann. Erforderlich ist auch eine Bescheinigung des Hausarztes, dass Assistenz im Krankenhaus erforderlich ist. Ein paar begründende Worte des Arztes würden sicher nicht schaden.

Daher unser Aufruf an alle: Unterstützt Eure Einsatzbegleitung bei der Antragstellung!

siehe auch: Dokumentation der Fachtagung zum Thema Assistenz im Krankenhaus am 4.12.2007


Individualvereinbarung
 

Seit mehreren Jahren wird bei ad darüber diskutiert, wie es geregelt werden soll, wenn ein(e) AssistenznehmerIn von den sogenannten Pflegestandards abweichen will. Mitunter kommen die AssistentInnen bzw. ad in eine Zwickmühle, nämlich wenn etwas schiefgeht. Es gab bisher schon schriftliche Erklärungen von AssistenznehmerInnen, die ad von einer Haftung freigestellt haben. Um dies juristisch etwas wasserdichter zu gestalten, wurde eine Verfahrensregelung für das Organisations-Handbuch entwickelt. Hier könnt Ihr die endgültige Fassung lesen. Der Text ist zugegebenermaßen sehr juristisch, was aber den Umständen geschuldet ist. Für uns als AssistenznehmerInnen-Vertretung sind folgende Aspekte besonders wichtig:

  1. Es wird keine flächendeckende "Pflegeviste" geben, um festzustellen, ob von den sogenannten Standards abgewichen wird. Es handelt sich um wenige Fälle, die individuell geklärt werden sollen. Dies werden die Fälle sein, bei denen es bereits die oben erwähnten Haftungsfreistellungen gibt.
  2. Die Individualvereinbarungen betreffen ausschließlich den pflegerisch-medizinischen Bereich und keinesfalls sonstige Bereiche des täglichen Lebens.
  3. Hinsichtlich der erforderlichen Aufklärung über mögliche Risiken durch den Arzt gibt es neben der Möglichkeit einer ärztlichen Bestätigung auch die einer eidesstattlichen Erklärung durch den/die Assistenznehmer/-in. Diese besondere Form ist erforderlich, da ambulante dienste im Zweifelsfall die Aufklärung nachweisen muss und nicht der/die Assistenznehmer/-in. Eine eidesstattliche Erklärung wird aufgrund der Strafvorschriften als Beweismittel anerkannt.

 

 

Letzte Aktualisierung: 10.12.2010

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