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BehindertenpolitikAD-Info 2007
Bedeutung vom Merkzeichen B im Behindertenausweis klargestellt Mit mehreren Gesetzesänderungen, die am 2.12.2006 beschlossen wurden, hat der Bundestag das Missverständnis beseitigt, dass Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ haben, z. B. im Schwimmbad eine Begleitperson dabei haben müssen. Dementsprechend heißt es in Behindertenausweisen, die nach dem 12.12.2006 ausgestellt wurden: „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.“ [mehr]
Behindertengerechte Umgestaltung von Wohnraum Zum 1.7.2007 wurde das Wohneigentumsgesetz (WoEigG) geändert. Nach § 22 in der neuen Fasssung bedürfen bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, "nur" noch die Zustimmung von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohneigentümern - und nicht mehr die Zustimmung aller. Nach der Änderung ist zu hoffen, dass die behindertengerechte Umgestaltung von Wohnraum einfacher wird.
Steuertipps für Menschen mit Behinderung In der 14. Auflage hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen eine Broschüre herausgegeben, die über die Besonderheiten für behinderte Menschen bei der Einkommen- und Lohnsteuer, bei der Bausparförderung und der Vermögensbildung, bei der Grundsteuer sowie bei der Umsatzsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer informiert. Das Heft kann in Papierform bestellt werden beim Bayerische Staatsministerium der Finanzen, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Odeonsplatz 4, 80539 München, E-Mail: info@stmf.bayern.de, oder hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Information zu den Heilmittelrichtlinien Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e. V. hat eine (neue) Broschüre herausgebracht, die nützliche Tipps und Ratschläge zum Umgang mit den Festlegungen der Heilmittelrichtlinien gibt. Das "ABC Heilmittelrichtlinien" ist in fünf Kapitel gegliedert: alphabetische Auflistung und Erläuterung von Begriffen der Heilmittelversorgung, Gesetzestexte der Heilmittelrichtlinien, Auszüge aus dem Heilmittelkatalog, Verwendung der gesetzlich festgelegten Vordrucke und aktuelle Gerichtsurteile zur Gesundheitsreform. Zu beziehen ist das 160seitige Heft gegen eine Schutzgebühr in Höhe von € 2,50 (einschließlich Porto und Versand) beim BSK e. V., Altkrautheimer Staße 20, 74238 Krautheim, Tel. 06294-4281-0, Fax: 06294-4281-79, E-Mail: zentrale@bsk-ev.org
Letzte Aktualisierung: 30.08.2007
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