Behindertenpolitik

AD-Info 2006

 

Entwurf für ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgelegt

Am 1. Mai 2006 haben sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU auf einen Text für ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz geeinigt, mit dem endlich die vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

Während sich die EU-Vorgaben bezüglich behinderter Menschen nur auf die Bereiche Beschäftigung und Beruf beziehen, war es eine behindertenpolitische Forderung, ein umfassendes zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Der jetzt vorliegende Gesetzestext ist in dieser Beziehung recht halbherzig: Zwar werden behinderte Menschen mit aufgezählt, wenn es um das Verbot der Benachteiligung bei so genannten Massengeschäften geht, jedoch heißt es im darauf folgenden Paragrafen: „Eine Verletzung des Benachteiligungsverbot ist nicht gegeben, wenn für die Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund vorliegt.“ Mit dieser Formulierung kann vieles gerechtfertigt werden, da auch mangelndes Geld als sachlicher Grund gilt.

Aber auch wenn es keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt, fehlen Sanktionsmöglichkeiten. Ein echtes Verbandsklagerecht ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten.

 

Informationen über die aktuelle Benutzbarkeit der S- und U-Bahnhöfe

Für Mobilitätsbehinderte ist die Fahrt mit U- und S-Bahn immer eine Zitterpartie, ob die benötigten Aufzüge funktionieren.

Während sich auf der Internet-Seite der BVG schon seit längerer Zeit eine Übersicht über die gestörten Aufzugsanlagen abrufen lässt (www.bvg.de/index.php/de/Bvg/Elevator), gibt es jetzt auch auf der Homepage der Berliner S-Bahn einen so genannten interaktiven Streckennetzplan, dem entnommen werden kann, wie die einzelnen Bahnhöfe ausgestattet sind, und ob die Aufzüge funktionieren: http://www.s-bahn-berlin.de/streckennetz/ (dann Rollstuhlsymbol anklicken). Nach Auskunft der S-Bahn Berlin GmbH werden Störungsmeldungen spätestens eine Stunde nach Bekannt werden in den Plan eingearbeitet.

 

Gütesiegel für Hilfsmittel geplant

Im Zuge der Gesundheitsreform hat sich die Hilfsmittelversorgung verschlechtert. Um Kosten einzusparen werden viele behinderte Menschen auf billige Produkte verwiesen, die den individuellen Bedürfnissen oft nicht gerecht werden.

Deshalb plant dem neu gegründeten Qualitätsverbund Hilfsmittel (QVH), eine unabhängige Gütegemeinschaft, der aus Mitgliedern dreier Fachverbände der Hilfsmittelindustrie besteht, die Entwicklung eines Gütesiegels für Produkte und Dienstleister. Mit dieser Maßnahme will der QVH dem Trend entgegenwirken, dass immer mehr auf so genannte Billigprodukte aus dem Ausland zurückgegriffen wird, und das Vertrauen in die Hilfsmittelversorgung stärken.

Bei der Qualitätssicherung soll die Dienstleistungs- und Ergebnisqualität für den/die BenutzerIn im Vordergrund stehen. Dabei wird nicht das einzelne Produkt, sondern die Versorgungsleistung insgesamt bewertet. Unternehmen werden mit dem Gütesiegel ausgezeichnet, wenn sie kontinuierlich den definierten Qualitätsnachweis erbringen.

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) wird als erste große Krankenkasse mit dem QVH zusammenarbeiten. Mit anderen Krankenkassen wird noch verhandelt.

(Quelle: CAREkonkret, 31.3.2006)

 

Steuerliche Absetzbarkeit bei der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten

Rückwirkend zum 1. Januar 2006 kann ein höherer Betrag, der für Pflege- und Betreuungskosten an ambulante Pflegedienste bezahlt wird, steuerlich geltend gemacht werden: Statt 3000 Euro können ab sofort bis zu 6000 Euro angegeben werden. 20% des aufgewendeten Betrages, also jetzt bis zu 1200 Euro, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Voraussetzung zur Inanspruchnahme dieser Regelung ist, dass es sich um Leistungen im Sinne der Pflegeversicherung handelt(e) und diese mit einem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet wurden bzw. werden.

(Es zählt jedoch natürlich nur der Betrag, der zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung ausgegeben wird.)

(Quelle: CAREkonkret, 13.4.2006)

 

 Den Parkausweis für Behinderte nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug liegen lassen

Viele behinderte Menschen besitzen einen Parkausweis, welcher neben der Benutzung von Behindertenparkplätzen unter anderem dazu berechtigt, drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot oder auf Anwohnerparkplätzen zu parken.

Anlässlich eines Urteils des Landgerichts Nürnberg, das besagt, dass die Verwendung eines Parkausweises für Behinderte durch eine andere Person strafbar sein kann (§ 281 StGB: Missbrauch von Ausweispapieren), weist der ADAC darauf hin, dass der Ausweis nur dann benutzt werden darf, wenn die behinderte Person entweder selbst fährt oder als Beifahrer im Fahrzeug ist.

(LG Nürnberg, Az: 4 Ns 702 Js 62068/04, Quelle: www.sozialportal.de)

 

 „Killersätze“ gegenüber Menschen mit multipler Sklerose (MS)

Die Berliner Stiftung „LEBENSNERV“, die auf dem Gebiet der Psychosomatik bei MS arbeitet, möchte auf die oftmals problematische Kommunikation zwischen Professionellen und Menschen mit MS aufmerksam machen. In diesem Zusammenhang wurde jetzt erstmals der so genannte „Destruktivin-Preis“ vergeben. Hierfür waren Sätze gesucht worden, die extrem entmutigend auf Menschen mit MS wirk(te)n.

Den ersten Preis dieser Negativ-Auswahl belegte der Ausspruch eines Neurologen in einer Uniklinik aus dem Jahr 2003: „Wenn Sie Mitoxantron nicht nehmen, sitzen Sie nächstes Jahr im Rollstuhl!“ (Mitoxantron ist ein Medikament, das hauptsächlich bei schweren Krebserkrankungen eingesetzt wird und erhebliche Nebenwirkungen hat. – Dies ist unter anderem ein weiterer Beleg für die enge Verflechtung zwischen Ärzten und Pharmaindustrie.) Unter den ersten fünf Plät­zen landeten auch die nachstehenden Ärztinnen-Sätze:„Wenn Sie den Tee nicht mehr trinken, werden Sie innerhalb der nächsten Wochen im Rollstuhl landen oder einen künstlichen Darmausgang bekommen!“ und „Eins kann ich Ihnen sagen: Kinderkriegen ist jetzt nicht mehr!“

In der Presseinformation heißt es dazu: „Solche Sätze nagen nach Auffassung der Stiftung am Selbstwertgefühl und der Identität der Kranken und können sogar eine negative Eigendynamik entwickeln. 'Unser Wunsch ist es, die Professionellen im Medi­zinsystem für ihre Worte und deren Wirkung zu sensibilisieren', sagt Stiftungsvorsitzende Dr. Sigrid Arnade. 'Gleichzeitig möchten wir den Betroffenen verdeutlichen, dass sie nicht alleine sind und dass sie nicht alles glauben sollen.'“

(Quelle: Presseinformation der Stiftung Lebensnerv von November 2005, weitere Infos im Internet unter www.lebensnerv.de)

 

Schirm-Halterung für Rollator bzw. Rollstuhl

Auf dem Hintergrund der Tatsache, dass Hilfsmittel im Allgemeinen unverhältnismäßig teuer sind, möchte Belinda Bätzold, Krankenschwester in einer Reha-Klinik, mit etwas Tüftelei kostengünstige Lösungen für Probleme des Alltags behinderter Menschen entwickeln. Als erstes Ergebnis ihrer Bemühungen vertreibt Frau Bätzold seit Kurzem eine Halterung für einen Regen- bzw. Sonnenschirm, der am Schiebegriff von Rollstuhl bzw. Rollator (oder auch am Fahrrad?) befestigt werden kann. Wahlweise kann ein großer Schirm in Regenbogenfarben gleich mitbestellt werden.

Nähere Informationen bei Belinda Bätzold, Am Mühlbach 7, 83471 Berchtesgaden, Tel.: 08652-69341, E-Mail: familiebaetzold@t-online.de, Internet: www.rollactiv.de

 

Hilfmittel: Eigenanteil und Erstattungsfähigkeit

Im Allgemeinen beträgt die Zuzahlung für ein Hilfsmittel – ähnlich wie bei Medikamenten – 10% des Verkaufspreises, mindestens 5 EUR, höchstens jedoch 10 EUR. Wenn es sich um einen Gebrauchsgegenstand handelt, der auch ohne Behinderung in ähnlicher Form erforderlich wäre (z. B. um orthopädische Schuhe oder um eine Spezialweichlagerungsmatratze), so ist zusätzlich ein Eigenanteil zu bezahlen, der dem Betrag entspricht, den ein Nichtbehinderter zum Kauf dieses Produkts ausgeben müsste.

Von der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung generell ausgeschlossen sind – so ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.5.2005 – all jene Gegenstände, die von ihrer Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und/oder Behinderte gedacht sind. Das gilt auch bei einer ärztlichen Verordnung entsprechender Produkte.
(Im konkreten Fall lehnte das Sozialgericht eine Klage ab, mit der ein Kläger die Kostenübernahme für eine spezielle Matratze durch die Krankenkasse erreichen wollte.)

(Urteil des SG Düsseldorf, Az. S 8 KR 210/03, Quelle: CAREkonkret, 16.09.2005)

 

 

Vereinbarung zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Eine Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem Deutschen Apothekerverband e. V. erleichtert seit 1. Januar 2006 den Bezug von Pflegehilfsmitteln. So können Pflegebedürftige die für sie notwendigen Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel in ihrer Apotheke um die Ecke beziehen, soweit diese einem Landesapothekerverband angehört. (Zuvor war der Bezug nur in 2000 Vertragsapotheken möglich.)

(Quelle: CAREkonkret, 13.1.2006)

 

Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Aus abrechnungstechnischen Gründen haben sich seit Einführung des sog. Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) am 1. April 2005 viele Fachärzte geweigert, häusliche Krankenpflege zu verordnen.

Wie aus Mitteilungen in der Fachpresse hervorgeht, wurde Ende letzten Jahres die betreffende Abrechnungsziffer in die Präambel des EMB aufgenommen. Damit ist eine Verordnung durch z. B. Hautärzte, HNO-Ärzte oder Neurologen wieder möglich.

(Quelle: Häusliche Pflege 11/2005)

 

Insulin zum Inhalieren

Wissenschaftler haben jetzt eine neue Technik der Aufnahme von Insulin entwickelt: Es kann nun auch mit Hilfe eines speziellen Verneblers durch die Atemwege in den Körper gebracht werden, wodurch sich die Betroffenen mehrere Spritzen am Tag ersparen könnten. Das neue Produkt soll nach Angaben von Dr. med. Tim Heise, dem Geschäftsführer des Instituts für Stoffwechselerkrankungen Profil in Neuss, noch im ersten Halbjahr diesen Jahres in die Apotheken kommen.

Allerdings hat die Neuentwicklung einen Haken: Zur Deckung des Bedarfs wird die acht- bis zehnfache Menge der bisherigen Form des Insulins benötigt. Deshalb ist noch unklar, ob die Krankenkassen die Kosten des neuen Medikaments übernehmen werden.

(Quelle: CAREkonkret, 3.2.2006)

 

Neue Website mit sämtlichen Bundesgesetzen

Das Bundesministerium der Justiz hat in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH unter der Adresse http://www.gesetze-im-internet.de nahezu alle Texte der Bundesgesetze im Internet zugänglich gemacht. Zwar wird darauf hingewiesen, dass die amtliche Fassung nur im Bundesgesetzblatt nachzulesen ist, aber das Justizministerium ist nach eigenem Bekunden darum bemüht, die Angaben dieser Internetpräsenz so aktuell wie möglich zu halten.

 

Broschüre zur Wohnraumanpassung

In einer neuen Veröffentlichung hat die Fachstelle Wohnberatung in Bayern ihr Wissen gebündelt. Ausgehend von einem gedanklichen Rundgang durch die Wohnung werden Beispiele dafür aufgezeigt, welcher typischen Wohnraumanpassungsmaßnahme es gibt, um mit einer körperlichen Einschränkung besser in der eigenen Wohnung zu Recht zu kommen. In einem zweiten Teil werden Möglichkeiten zur Finanzierung benannt. Ein flächendeckendes Verzeichnis der Wohnberatungsstellen (leider nur in Bayern) rundet die 40seitige Broschüre ab.

Der Ratgeber mit dem Titel „Wohnen im Alter – am liebsten zu Hause“ ist durchaus auch als Information für Menschen mit einer Behinderung geeignet.

Er ist zum Preis von 2,00 EUR zu beziehen bei der Fachstelle Wohnberatung in Bayern, Korbinianplatz 15a, 80807 München, Tel. 089/357043-15, Fax: 089/357043-29, E-Mail: info@wohnberatung-bayern.de oder aus dem Internet herunterzuladen unter http://www.wohnberatung-bayern.de/downloads/Wohnen_im_Alter _Auflage2.pdf

 

 

Letzte Aktualisierung: 18.07.2007

 

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