Behindertenpolitik

AD-Info 2004

Kampagne „Berlin barrierefrei“

Am 1. September 2004 gab der Landesbeauftragte für Behinderte Martin Marquard den Startschuss für eine zeitlich nicht befristete Aktion: Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe und sonstige öffentliche Einrichtungen, die barrierefrei zugänglich sind und weitere bestimmte (je nach Art der Nutzung verschiedene) Kriterien erfüllen, werden mit einem neu entwickelten Signet gekennzeichnet. Ein weißer Pfeil nach oben auf hellgelben Grund soll als Qualitätsmerkmal für Barrierefreiheit etabliert werden. Das neue Zeichen soll einen Anreiz für Anbieter von Dienstleistungen schaffen, eventuell noch bestehende Hindernisse bei der Nutzung durch behinderte Menschen zu beseitigen.

Als erstes Geschäft wurde das Kulturkaufhaus Dussmann in der Friedrichstraße mit dem neuen Signet ausgezeichnet.

Weitere Informationen: www.berlin-barrierefrei.de, http://www.kobinet-nachrichten.org/cgi-bin/kobinet/custom/pub/visit.cgi/5360/1


Badewanne „Calibur“

Die Firma Kibomed hat eine neue Lösung des Wanneneinstiegs geschaffen. Bei diesem Modell können behinderte Menschen durch eine Tür, die eine komplette Seite der Badewanne einnimmt und mit einer Gasfederhydraulik gehoben und gesenkt wird, bequem in die Wanne einsteigen. Der Wannenboden befindet sich in Sitzhöhe.

Nähere Informationen: www.kibomed-wannen.de

Quelle: CARE konkret, 17.9.2004

Neues Formular für Beratungseinsätze in der Kritik

Wer die Geldleistungen der Pflegeversicherung erhält, muss viertel- bzw. halbjährlich einen Pflege- bzw. Beratungseinsatz eines anerkannten Pflegedienstes abrufen. Dabei soll festgestellt werden, ob die Pflege gesichert ist.

Genügte bisher ein Formular, auf dem lediglich vermerkt wurde, dass der Einsatz stattgefunden hat und die Pflege sichergestellt ist, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen nun ein Formular vorgelegt, in dem die Mitarbeiterin des Pflegedienstes (nach Auffassung der Pflegekassen sollen künftig nur noch examinierte Pflegefachkräfte diese Beratungen durchführen dürfen) die Pflegesituation einschätzen müssen und auch die Pflegeperson befragen müssen.

Nach Auffassung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) e. V. gibt es keine Rechtsgrundlage für die zusätzlichen Dokumentationsaufgaben. Eine sachgerechte Qualitätssicherung könne dadurch sicher nicht erreicht werden.

(Quelle: CAREkonkret, 17.9.2004)

Kein Geld aus dem Persönlichen Budget für Angehörige

Seit dem 1. Juli 2004 kann bekanntlich für alltägliche, regelmäßig wiederkehrende und regiefähige Hilfen (anstelle der direkten Abrechnung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer) ein Geldbetrag gezahlt werden, mit dem der/die Hilfebedürftige eine Person seiner/ihrer Wahl entlohnt (= persönliches Budget). Das gilt auch für häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, z. B. für das Spritzen von Insulin.

Nach Auffassung von Georg Vogel, dem Autor und Herausgeber des E-Kommentars zur Pflegeversicherung und zur Gesetzlichen Krankenversicherung „CareHelix“ können Angehörige, die im Haushalt des behinderten Menschen leben, jedoch kein Geld aus dem Persönlichen Budget erhalten, wenn sie Leistungen übernehmen, die bisher von einem Pflegedienst erbracht worden sind. Begründet wird dies mit dem sozialrechtlichen Grundsatz, dass Angehörige für ihre auf moralisch-ethische Verpflichtungen beruhenden Unterhalts- und Hilfeleistungen nicht durch Solidargemeinschaften entlohnt werden.

(Quelle: CAREkonkret, 13.8.2004)


Reader zum SGB XII und zum persönlichen Budget

Im Juni fand im Umweltforum eine Tagung statt, die den bezeichnenden Titel „Einstieg in den Durchblick“ statt. An diesen zwei gab u. a. Klaus Lachwitz, Justitiar bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. einen Überblick über die Veränderungen, die sich mit dem In-Kraft-Treten der Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) am 1.1.2005 ergeben. Ein anderer Schwerpunkt war das persönliche Budget; hier wurden die Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg vorgestellt.

Im September ist der Reader zu der Veranstaltung erschienen. Die 80 Seiten im DIN A4-Format kosten 10,70 Euro zuzüglich Versandkosten und sind zu beziehen beim Verein für Rehabilitation Behinderter e. V. DIE REHA – Wohnen und Freizeit, Weydemeyerstraße 2/2a, 10178 Berlin, Tel. 030/293413-0, Fax: 030/293413-10, E-Mail: klimpel@verein-die-reha.de

Pflegestufe III wird zum Auslaufmodell

Immer weniger Pflegebedürftige werden in Stufe III der Pflegeversicherung eingruppiert. Da der Medizinische Dienst der Krankenkassen immer restriktiver begutachtet, bekamen im Jahre 2003 nur noch 3,8% der Pflegebedürftigen die höchste Stufe zuerkannt. Im Jahre 2000 waren es mit 5% noch 10.000 Personen mehr. Bei einer insgesamt steigenden Zahl der Pflegebedürftigen lässt sich hieraus der Schluss ziehen, dass intensivere Pflege immer mehr in den stationären Bereich verlagert wird.

Es empfiehlt sich, dass Pflegedienste ihre KundInnen bei der Einstufung begleiten und unterstützen.

(Quelle: CAREkonkret, 10.9.2004)

Büro für leichte Sprache gegründet

Seit einigen Jahren treten auch Menschen mit einer so genannten geistigen Behinderung immer selbstbewusster auf.

Wie Stufen Menschen im Rollstuhl oft daran hindern, am öffentlichen Leben teilzunehmen, werden diese Menschen durch eine zu komplizierte Sprache im Alltag behindert.

Jetzt wurde als bundesweit einmaliges Projekt der Lebenshilfe e. V. ein Büro für einfache Sprache gegründet, das auch von der Aktion Mensch gefördert wird. Die MitarbeiterInnen dieser neuen Einrichtung versuchen, komplizierte Texte von Behörden, Verträge, Bedienungsanleitungen, gesetzliche Regelungen oder ähnliches in eine einfache, leicht verständliche Sprache zu formulieren.

Neben der Erstellung von Broschüren und anderer Materialien in leichter Sprache bietet das Büro auch individuelle Beratung und Unterstützung zum Verstehen von amtlicher Post, Arztberichten, Gutachten, Vereinbarungen, etc. Darüber hinaus werden allgemein gültige Gesetzestexte, Arbeitsverträge, Mietverträge, Gebrauchsanweisungen, Beipackzettel usw. übersetzt. Auch Fortbildungen und Schulungen zum Thema leichte Sprache, sowie die Vorbereitung und Unterstützung von Veranstaltungen und Tagungen sind geplant.

Kontakt: Lebenshilfe Bremen, Buero fuer leichte Sprache, Claudia Wessels, Waller Heerstrasse 59, 28217 Bremen, Tel.: 04 21/3 87 77 79, Fax.: 0421/ 387 77 99, E-Mail: leichte-sprache@lebenshilfe-bremen.de

(Quelle: Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 26.8.2004)

Gesetzesänderung bezüglich der Benutzung von E-Rollstühlen

Bislang war es Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren grundsätzlich verboten, sich mit ihren Elektrorollstühlen im öffentlichen Verkehrsraum (wozu auch die Bürgersteige gehören) zu bewegen. So sah § 10 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung vor, dass „motorisierte Krankenfahrstühle“, die ebenso wie Motorräder zu der Gruppe der Kraftfahrzeuge zählen, für die eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, erst ab einem Alter von 15 Jahren benutzt werden dürfen. Jüngere Menschen brauchten deshalb eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie mit dem E-Rollstuhl am Straßenverkehr teilnehmen wollten. Nun wurde der oben genannte Paragraf ergänzt, so dass diese Mindestaltersgrenze seit 1. Juli 2004 nicht mehr gilt für „das Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls ... mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen“.

Diese Änderung ist maßgeblich dem Einsatz des Bundesverbands für Körper- und Mehrfachbehinderter zu verdanken. (Quelle: Das Band, 4/2004)

 

Zahl der Heimplätze für behinderte Menschen steigt kontinuierlich an

"Reißt die Mauern nieder" war ein Slogan bzw. eine Forderung des Forums selbstbestimmter Assistenz e. V. und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. zum letztjährigen Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen, um die Schließung von Einrichtungen für behinderte Menschen zu erreichen.

Dass der Trend leider in genau die entgegengesetzte Richtung geht, ist einem Artikel in der Zeitschrift "Blätter der Wohlfahrtspflege", Ausgabe 4/2004, zu entnehmen: Dort wird ausgeführt, dass die Anzahl der Heimunterbringungen nicht nur nicht sinkt, sondern steigt: Betrug die Anzahl der Heimplätze für behinderte Menschen im Jahr 1991 103.519, so waren es fünf Jahre später bereits 131.351. Im Zeitraum 1998-2001, so die letzte verfügbare Zahl, wurden 160.346 Plätze registriert, also 55% mehr als zehn Jahre zuvor.

Laut den Angaben im gleichen Artikel sind fast drei Viertel der mehr als 550.000 Menschen, die im Jahre 2002 Eingliederungshilfe bezogen, stationär untergebracht. Selbst wenn mensch die Aufwendungen für Werkstätten für behinderte Menschen dem ambulanten Bereich zurechnet, fließen 90% dieser Gelder an bzw. in Einrichtungen.
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Hilfe zur Pflege: Hier fließen 84% der Gelder an stationäre Einrichtungen. Behinderte Menschen, die außerhalb von Einrichtungen leben, bekamen pro Kopf durchschnittlich nur etwas mehr als die Hälfte dessen, was durchschnittlich für einE HeimbewohnerIn ausgegeben wird.

(Quelle: "Blätter der Wohlfahrtspflege", Ausgabe 4/2004, S. 137 ff.)

 

Zur Lage behinderter Menschen in Berlin


Der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Franz Allert hat am 26.7.2004
den Jahresbericht seiner Behörde für das Jahr 2003 vorgelegt. Dieser beinhaltet unter anderem folgende Informationen in Bezug auf behinderte Menschen:

Im Berichtsjahr haben 71.802 Menschen einen Antrag auf Erst- und Neufeststellung einer Schwerbehinderung gestellt. Davon wurden 70.600 Fälle abschließend bearbeitet.

Von den 915.000 Arbeitsplätzen bei Berliner Arbeitgebern sind 40.760 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt, was einer Beschäftigungsquote von 4,5% entspricht (öffentliche Arbeitgeber: 5,4%, private Arbeitgeber 3,7%).

Für nicht mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze zahlten die in Berlin ansässigen Arbeitgeber im letzten Jahr rund 19,3 Mio. EUR an Ausgleichsabgabe. Mit einem erheblichen Teil dieser Summer wurden Betriebe gefördert, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder neu eingestellt haben.

Des Weiteren stellte das LAGeSo (leider auch) finanzielle Mittel zur Schaffung von über 290 Werkstatt- und 68 Wohnheimplätzen für schwerbehinderte Menschen in 2003 bereit.

Der Jahresbericht steht im Internet unter www.lageso.berlin.de zum Herunterladen. Zu erhalten ist er auch direkt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, Sächsische Str. 28, 10707 Berlin.

(Quelle: Presseerklärung des Landes Berlin vom 26.7.2004)

 

Heilmittelrichtlinien (II)

Die seit 1.7.2004 gültigen „ Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ sind als pdf-Datei im Internet zu finden unter

http://www.g-ba.de/pdf/ba_aek/Richtlinien/Heilmittel-RL.pdf

 

Kleine Anfrage der FDP zu behindertengerechten Fahrkartenautomaten und zur Freifahrtenregelung

Wie ich berichtet habe, wird im Zusammenhang mit dem Subventionsabbau zur Sanierung der öffentlichen Haushalte über eine Einschränkung der Freifahrtenregelung für behinderte Menschen diskutiert.

Auf diesem Hintergrund stellte die FDP am 12.7.2004 eine Kleine Anfrage, in der die Partei die Bundesregierung das Ziel der Deutschen Bahn AG beurteilen soll, den Verkauf von Fahrkarten am Schalter und im Zug zu Gunsten des Vertriebs an einem der 10.000 Automaten zurückzudrängen. Da Behinderte an solchen Automaten oftmals keine Fahrkarte lösen können, weil diese entweder gänzlich unzugänglich oder die Bedienelemente z. B. für RollstuhlfahrerInnen zu hoch angebracht sind, wird hier auf Kosten der behinderten Menschen Geld für Verkaufspersonal eingespart.

Die Abgeordneten fordern darüber hinaus eine klare Stellungnahme dazu, ob die Regierung plant, die Freifahrtmöglichkeiten für Schwerbehinderte erheblich einzuschränken und ob Investitionen für eine behindertengerechte Infrastruktur im öffentlichen Personenverkehr finanziell gefördert werden sollen.
Schließlich will die Fraktion wissen, was die Regierung unternommen hat, um mit den zuständigen Stellen eine Alternative zum bestehenden Schwerbehindertenausweis zu erarbeiten.

(Quelle: Heute im Bundestag Nr. 183 vom 12.7.2004)

 

Neufassung der Heilmittelrichtlinien

Am 1.7.2004 traten die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft.

Wie vielleicht bekannt ist, legte der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Dezember 2003 neue Heilmittelrichtlinien vor gerade noch "rechtzeitig", bevor seit Januar diesen Jahres auch PatientInnenvertreterInnen in diesem Gremium sitzen.
Eine Neuregelung des Heilmittelbereichs war angeblich notwendig geworden, weil die Ausgaben für Therapien aller Art seit 2001 um 20 Prozent gestiegen seien.

Unter behinderten und chronisch kranken Menschen kam Panik auf, als bekannt wurde, dass die neuen Regelungen u. a. einen Wegfall von Langzeitverordnungen im Regelfall, eine Obergrenze von 6 Behandlungen pro Rezept und eine 12wöchige sog. "Therapiepause" zwischen zwei Verordnungen bei all denjenigen vorsieht, die auf Grund ihrer Behinderung bzw. chronischer Krankheit ständig in Behandlung sind. Letztgenannte Bestimmung steht im Widerspruch zu der am 22.1.2004 getroffenen sog. Chronikerregelung, in der diese u. a. als Personen definiert werden, bei denen eine kontinuierliche (ärztliche oder therapeutische) medizinische Versorgung notwendig ist, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung musste den geänderten Richtlinien bis 16.2.2004 zustimmen, damit sie zum 1.4.2004 in Kraft treten können, dieser Termin verzögerte sich bis zum 1.7.2004.

Aus einer Erklärung der Pressestelle des Ministeriums vom 16.2.2004 geht hervor, dass ein dritter Weg gewählt wurde: Die Richtlinien wurden nicht beanstandet vermutlich um zu verhindern, dass sie unter Beteiligung der PatientInnenvertreterInnen neu ausgehandelt werden , jedoch auch nicht in der vorliegenden Form akzeptiert. Stattdessen heißt es, dass "dass die Heilmittel-Richtlinien nicht beanstandet werden, wenn die Richtlinien um ... Regelungen ergänzt beziehungsweise geändert werden". In den daran anschließend erwähnten fünf Punkten schreibt das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung den Ärzten und Krankenkassen (ausnahmsweise einmal im Sinne behinderter und chronisch kranker Menschen) unter anderem vor, dass zwar im Regelfall nur sechs Verordnungen pro Rezept möglich sind, dass aber Ausnahmen gewährt werden können, so dass z. B. in Fällen, in denen eine längerfristige Verordnung medizinisch erforderlich bzw. begründet ist, der Arzt die Verordnungsmenge pro Rezept (wie bisher) selbst bestimmen kann. Des Weiteren ist geregelt worden, dass beim Genehmigungsverfahren über Ausnahmen von der Behandlungspause von einer Zustimmung auszugehen ist, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von fünf Werktagen widerspricht.

Welche Auswirkungen die Neuregelung für behinderte und chronisch kranke Menschen hat, bleibt abzuwarten.

 

Informationen zu Hilfen im Beruf auf türkisch

Das bundesweit erste Fachlexikon in türkischer Sprache zu Hilfen im Beruf für schwerbehinderte Menschen hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe herausgegeben.

Die 198seitige Broschüre "Behinderung und Beruf" informiert über Kündigungsschutz und finanzielle Hilfen für Schwerbehinderte. Das zunächst in einer Probeauflage von 3.000 Stück erschienene Lexikon kann kostenfrei angefordert werden. Es ist auch als pdf-Datei im Internet verfügbar: http://admin.integrationsaemter.de
/uploads /534/abc_tuerk_Inh.pdf
.

Nähere Informationen und Bestellung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 48133 Münster, Tel.: 0251/591-01, Fax: 0251/591-3300, E-Mail: lwl@lwl.org, Internet: http://www.lwl.org

 

Berlin barrierefrei

Seit 9. Mai 2003 und seit kurzem mit neuer barrierefreier Homepage ist Mobidat im Netz. Unter www.mobidat.net können Informationen über die barrierefreie Zugänglichkeit von Dienstleistungsanbietern aus Berlin abgerufen werden. Derzeit enthält die Datenbank rund 18.000 Datensätzen aus den Bereichen Beratungen/Dienstleistungen, Bildung/Erziehung/Beruf, Einkaufen, Essen/ Schlafen/Wohnen, Gesundheit, Kultur/Freizeit/Sport, Vereine/Verbände/Parteien, Verkehr und Verwaltung. Der Datenbestand wird ständig aktualisiert und erweitert.

Nähere Informationen und Kontakt: Mobidat c/o Albatros e. V., Langhansstr. 64, 13086 Berlin, Tel. 030/74 77 71 16, Fax: 030/74 77 71 20, E-Mail: kontakt@mobidat.albatrosev.de

 

Kein gläserner Patient bzw. Kunde

Sowohl im stationären wie auch im ambulanten Bereich zweifeln die Krankenkassen zunehmend die eingehenden Rechnungen an und fordern die Einsichtnahme in Krankenunterlagen bzw. Pflegedokumentationen.

Für den stationären Bereich hat das Bundessozialgericht in nunmehr zwei Urteilen (Az. B 3 KR 64/01 R vom 23.7.2002 bzw. Az. B 3 KR 10/02 R vom 28. 5. 2003) entschieden, dass den Krankenkassen bzw. deren Vertretern aus datenschutzrechtlichen Gründen kein unmittelbares Einsichtnahmerecht in Krankenunterlagen bzw. Pflegedokumentationen zusteht. Der Umfang der Daten, die an die Kostenträger übermittelt werden dürfen, sei durch § 301 Abs.1 SGB V abschließend geregelt. Weitergehende Rechte dürfen den Kostenträgern nicht eingeräumt werden. Der deutsche evangelische Verband für Altenarbeit und ambulante Pflege (DEVAP) hat jetzt darauf hingewiesen, dass o. g. gesetzliche Regelung auch für den ambulanten Bereich gilt. So ist die Weigerung eines Kostenträgers zur Zahlung der Pflegedienstabrechnung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig, wenn diese auf die Weigerung zur Überlassung von Patientenunterlagen gestützt wird.
(Quelle: ALTENHEIM 07/2004, Rubrik Heimrecht bzw. Forum Sozialstation Nr. 17 vom 5.7.2004)

 

Letzte Aktualisierung: 20.07.2007

 

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